Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2025 beantragt der Bundesrat dem Parlament 7 Nachtragskredite im Umfang von 674,9 Millionen. Die Nachtragskredite betreffen schwergewichtig die EU-Programme für Forschung und Innovation.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Gesamtpaket Schweiz-EU wurde die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen vereinbart. Das EU-Programmabkommen (EUPA) kann vorläufig angewendet werden und ermöglicht damit eine Assoziierung an die EU-Programme Horizon Europe, Euratom sowie Digital Europe ab dem 1.1.2025.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die vorläufige Anwendung des EUPA im Jahr 2025 zum Tragen kommt. Der Pflichtbeitrag für die erwähnten Programme wird in der Folge noch im laufenden Jahr geschuldet, weshalb der Bundesrat einen Nachtragskredit von 666 Millionen beantragt. Damit wird die Teilnahme von Forschenden und Innovatoren in der Schweiz an den Ausschreibungen der EU des Jahres 2025 finanziert. Sie können im Rahmen einer Übergangsregelung bereits seit Beginn des Jahres an fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme teilnehmen.
Gleichzeitig werden weiterhin Projekte aus den Übergangsmassnahmen 2021 bis 2024 ausfinanziert. Hierbei handelt es sich um Projekte aus früheren Jahren, in denen die Schweiz von einer Finanzierung durch die EU ausgeschlossen war und stattdessen eine nationale Finanzierung bereitgestellt hatte. Der Pflichtbeitrag kann daher nicht mit den für die Übergangsmassnahmen eingestellten Mitteln kompensiert werden.
Weitere Nachträge betreffen insbesondere den Funktionsaufwand bei Agroscope (3,25 Mio.), die Beihilfen Pflanzenbau (2,1 Mio.) und den Europarat Strassburg (1,8 Mio.).
Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die betroffenen Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft.
Weiterführende Informationen
Adresse für Rückfragen:
Allgemein zum Nachtrag: Michael Girod, Kommunikation Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Tel. 058 465 41 41, kommunikation@efv.admin.ch
EU-Forschungsprogramme: Martin Fischer, Kommunikation Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Tel. 058 462 96 90, medien@sbfi.admin.ch