Bundesgesetz über Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM tritt Anfang 2025 in Kraft

Medienmitteilung, 27.11.2024

Das Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM tritt per 1.1.2025 in Kraft. Dies hat der Bundesrat am 27. November 2024 entschieden. Die Referendumsfrist war unbenutzt abgelaufen. Mit dem neuen Gesetz wird für die SIFEM eine Rechtsgrundlage in Form eines eigenständigen Organisationserlasses geschaffen.

Die SIFEM (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) braucht eine eigenständige rechtliche Grundlage, da die rechtlichen Grundlagen auf Verordnungsstufe nicht mehr genügten. Im Organisationserlass sind die grundlegenden Bestimmungen zum Zweck und den Aufgaben der SIFEM, zu den Grundsätzen ihrer Geschäftstätigkeit und zu ihrer Finanzierung sowie zur Stellung des Bundes als Aktionär enthalten.

Die Vorlage war im Vernehmlassungsverfahren ausnahmslos begrüsst und aufgrund der Rückmeldungen präzisiert worden. Der Bundesrat hatte den Gesetzesentwurf und die Botschaft am 16.12.2022 (BBl 2023 55 und 56) verabschiedet. In der parlamentarischen Beratung wurde Artikel 6 mit dem Auftrag an die SIFEM ergänzt, zwecks Zielerreichung in der Entwicklungszusammenarbeit mit den massgeblichen Stellen des Bundes zusammenzuarbeiten. Am 14. Juni 2024 haben die Eidgenössischen Räte das Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen (BBl 2024 1458). Die Referendumsfrist ist am 3. Oktober 2024 unbenutzt abgelaufen.

Die SIFEM ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes und ein Instrument der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit. Sie finanziert erfolgsversprechende, nachhaltig arbeitende Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Damit trägt sie dazu bei, menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und die Armut zu bekämpfen.


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