Der Bundesrat hatte die Ventilklausel im Jahr 2012 angerufen und Kontingente für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten eingeführt, die der EU 2004 beigetreten sind (EU-8). Im Juni 2013 führte er auch Kontingente für Staatsangehörige der "alten" EU-Mitgliedstaaten (EU-17) wieder ein. Diese Beschränkungen laufen nun wie vorgesehen am 30. April (EU-8) respektive am 31. Mai 2014 (EU-17) aus. Die Möglichkeit, Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige dieser Staaten unter bestimmten Voraussetzungen während einer beschränkten Übergangszeit zu kontingentieren, war im FZA vorgesehen.
Für Staatsangehörige dieser EU-Staaten gilt jetzt wieder die volle Personenfreizügigkeit, sofern sie in der Schweiz eine Arbeitsstelle antreten oder als Nichterwerbstätige über genügend finanzielle Mittel für ihren Unterhalt verfügen. Bei Rumänien und Bulgarien, die der EU später beigetreten sind, gelten weiterhin Übergangsfristen. Der Bundesrat hat bis Ende Mai Zeit, über eine weitere Verlängerung dieser Frist zu entscheiden.
Systemwechsel beschlossen
Die Schweizer Bevölkerung hat sich am 9. Februar 2014 für einen Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik der Schweiz ausgesprochen. Der Bundesrat erarbeitet bis Juni einen Vorschlag, wie die neuen Verfassungsbestimmungen umgesetzt werden können. Ende Jahr soll ein Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung vorliegen. Bis zur Inkraftsetzung der entsprechenden Ausführungsgesetzgebung gilt das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz wie bisher.
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