Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden international Massnahmen zur Erhöhung der Zollsicherheit getroffen, die sich auch auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr auswirken. So ist unter anderem eine summarische Vorausanmeldung aller Waren vorgesehen, die aus Drittländern eingeführt oder in Drittländer ausgeführt werden. Ein Schlüsselelement der Sicherheitsinitiativen ist die Einführung des AEO-Status für Unternehmen. Dessen Ziel ist die durchgängige Absicherung der gesamten Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Am 31. Dezember 2020 ist die Übergangsperiode gemäss Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ausgelaufen. Das Vereinigte Königreich ist demnach wie andere Drittländer zur summarischen Voranmeldung aller Waren verpflichtet.
Besondere Privilegien für Unternehmen mit AEO-Status
Die heute vom Bundesrat genehmigte, gegenseitige Anerkennung des AEO-Status mit dem Vereinigten Königreich ermöglicht es, AEO-zertifizierten Unternehmen der Vertragsstaaten wesentliche Vorteile und Vereinfachungen zu gewähren. Unternehmen mit AEO-Status gelten als besonders vertrauenswürdig, weshalb sie Privilegien bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen geniessen und Vereinfachungen bei der Zollabfertigung in Anspruch nehmen können. Dadurch werden technische Handelshemmnisse abgebaut und der Handel erleichtert. Die Ratifizierung des Abkommens durch das Vereinigte Königreich steht noch aus.
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