22.05.2024

Discorso del consigliere federale Beat Jans

Oratore: Jans Beat

Vale il testo parlato (questo contenuto non è disponibile in italiano)

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Elisabeth
Sehr geehrter Herr Landratspräsident
Sehr geehrter Herr Grossratspräsident
Geschätzte Ständerätin
Geschätzte Mitglieder des Bundesparlaments
Geschätzte Mitglieder der Regierungen Kanton Basel Stadt und Basel Landschaft
Sehr geehrte Damen und Herren aus der Diplomatie
Und vor allem sehr geehrte Damen und Herren aus den Unternehmen der Region

Die exportorientierten Firmen der Nordwestschweiz sind der Motor der Schweizer Wirtschaft. Die ganze Schweiz profitiert davon. Durch grosse Investitionen in Forschung, durch Innovation und Patente, durch eine positive Handelsbilanz und nicht zuletzt durch den Finanzausgleich, der den meisten Kantonen hilft, ihre Steuern stabil zu halten oder gar zu senken.

Ich danke Ihnen, geschätzte Unternehmer und Unternehmerinnen aus der Region für ihren grossartigen Beitrag zum Wohlstand der Schweiz und ich bedanke mich explizit auch für ihr jahrelanges Engagement für die Verteidigung der Bilateralen Verträge. Ich tue das nicht zum ersten Mal, aber ich darf es zum ersten Mal als Bundesrat tun. Und ich freue mich, bei Ihnen sein zu dürfen.

Ihre Präsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter hat die Erfolgsfaktoren der Wirtschaft am Oberrhein eindrücklich dargelegt - Zuwanderung war immer schon ein Teil davon. Genauso wie grosse Investitionen in Spitzenforschung und Bildung, ganz entscheidend sind auch Rechtssicherheit und ein gutes Verhältnis zur EU und unseren Nachbarstaaten.

Für Rechtssicherheit und Zuwanderung habe ich als Vorsteher des EJPD eine besondere Verantwortung. Deshalb werde ich diese Themen heute in den Vordergrund rücken.

Meine zentralen Aussagen vorneweg:

Die institutionellen Lösungen, die mit dem Common Understanding zwischen der Schweiz und der EU vorgeschlagen werden, sind vorteilhaft für die Schweiz.

Die dynamische Rechtsübernahme in ausgewählten Politikbereichen sowie der Streitbeilegungsmechanismus sind ein Fortschritt gegenüber heute. Sie verbessern die Rechtssicherheit. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass die Schweiz ihre Souveränität beibehält und die Schweizer Bevölkerung über Volksabstimmungen auch in Zukunft das letzte Wort hat. Lassen Sie mich das ausführen.

Heute Abend werde ich nach Tunesien weiterreisen. Ich werde mich dort mit Vertretern der tunesischen Regierung treffen und über Migration sprechen. Seit 2014 pflegen wir eine Migrationszusammenarbeit mit Tunesien. Wir tun das souverän und ich erlaube mir zu sagen, erfolgreich: Die Schweiz gehört bei der Geschwindigkeit der Asylverfahren und den Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern zu den führenden Ländern Europas. Gleichzeitig gelingt es der Schweiz besser als anderen Ländern, die anerkannten Flüchtlinge und die vorläufig Aufgenommenen zu integrieren. Beides ist mir wichtig. Es gehört zu einem guten Asylsystem, dass wir die Gesetze konsequent anwenden und für schnelle Rückführungen sorgen, wenn Gesuchstellende keinen Anspruch auf Asyl haben. Auf der anderen Seite ist es für das Zusammenleben in der Schweiz zentral, dass sich diejenigen, die Asyl oder Schutz erhalten, schnell bei uns integrieren.

Unsere Migrationspolitik ist aber schon lange eingebettet in die EU. Wir machen bei Schengen-Dublin mit. Wir sind ein assoziierter Staat, nehmen an den Justizministertreffen der EU-Staaten regelmässig teil und bringen uns ein. Als aktueller Justizminister setze ich mich zum Beispiel dafür ein, dass wir eine menschenrechtskonforme Umsetzung des neuen Asyl- und Migrationspakts in der EU hinkriegen. Dies aus voller Überzeugung, denn die Schweiz kann die historisch grosse Zahl an Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, besser zusammen mit unseren europäischen Nachbarn bewältigen als alleine. Ich regte vor zwei Wochen am Ministertreffen in Gent auch an, dass die EU-Staaten von der Schweiz lernen können, bessere Migrationsabkommen abzuschliessen und sich untereinander und mit der Schweiz stärker zu koordinieren. Gemeinsam erreichen wir mehr Wirkung. Das ist heute, da sich Europa mit der grössten Zahl an Flüchtlingen seit dem zweiten Weltkrieg konfrontiert sieht, enorm wichtig.

Wieso erzähle ich Ihnen diese Geschichte aus dem Asylbereich?

Um Sie auf etwas hinzuweisen, was mir in der aktuellen Debatte um die Bilateralen III zu kurz kommt. Die Gegner eines Abkommens sprechen unablässig von fremden Richtern, statt von Schweizer Einflussnahme, Rechtssicherheit und Souveränität.

Dank unserer Assoziierung zu Schengen-Dublin hat die Schweiz in Europa ein formelles Mitspracherecht in Migrationsfragen. Ich als Bundesrat und unsere Fachleute in Arbeitsgruppen nehmen Einfluss darauf. Diese Mitsprache ist wirksam, man hört auf uns.

Mitreden können wir, weil wir die Schengen-/Dublin-Regeln übernehmen. Wir machen das aber immer auf unsere Weise. Wenn nötig mit einem eigenen Gesetz. Das letzte Wort hat immer die Bevölkerung, sie kann sämtliche Entscheide der Schengen-/Dublin-Staaten ablehnen. Sie wurde dazu auch schon mehrfach befragt und trug die Entscheide immer mit.

In den laufenden Verhandlungen mit der EU wollen wir dieses Modell - also Mitsprache kombiniert mit der Bereitschaft, dass wir neue Regeln grundsätzlich übernehmen -

auch auf die Binnenmarkt-Abkommen übertragen.

Und diese Abkommen sind, das muss ich ihnen nicht erklären, sehr wichtig für unsere Arbeitsplätze und den Wohlstand der Schweiz. Wenn wir hier das EU-Recht mitbesprechen und mitgestalten können, ist das ein Fortschritt gegenüber heute. Denn heute haben wir dieses Mitspracherecht nicht.

Und à propos fremde Richter. Heute herrscht Willkür. Sie als Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft wissen das nur zu gut. Die EU hat uns in den letzten Jahren gepiesackt. Sie hat uns die Anerkennung der Börsenäquivalenz entzogen, uns bei Horizon zurückgestuft und die Firmen aus der Medizinaltechnik müssen ihre Produkte mittlerweile zweimal zulassen: Einmal in der Schweiz und einmal in der EU. Das ist mit hohen Kosten verbunden, welche letztlich die Konsumentinnen und Konsumenten berappen müssen.

Warum bringt der bisher sondierte Streitbeilegungsmechanismus nun mehr Sicherheit? Im Falle einer Uneinigkeit sind nur noch verhältnismässige Sanktionen im Rahmen der Binnenmarktabkommen - und nicht mehr ausserhalb wie heute - zulässig. Ein Schiedsgericht, wie man es auch von der WTO kennt, wird bei Streitigkeiten entscheiden. Ein paritätisches Schiedsgericht. Und ich möchte hier in aller Deutlichkeit auch einer immer wieder geäusserten Behauptung widersprechen, die nicht wahrer wird, wenn sie immer wieder wiederholt wird; wie heute in einem Gastkommentar in der NZZ. Es wird behauptet, dass der EUGH letztinstanzlich entscheide. Das ist nicht richtig. Davon steht nichts im Common Understanding. Der europäische Gerichtshof ist nur dafür vorgesehen, das geltende EU-Recht auszulegen, so wie unser Bundesgericht Schweizer Recht auslegt. Am Schluss würde aber immer das paritätische Schiedsgericht entscheiden. Insbesondere auch darüber, ob eine Sanktion verhältnismässig ist.

Die Streitbeilegung ist ein rein zwischenstaatlicher Mechanismus. Er gilt nicht für Streitfälle zwischen Privatpersonen, oder zwischen Unternehmen oder im Verhältnis von diesen zum Staat. Sondern immer nur, wenn es Fragen zwischen den Staaten zu klären gibt. Der Mechanismus gilt nur zwischen der Schweiz und der EU. Für Private bleibt alles beim Alten.

Und à propos Sanktionen beziehungsweise Ausgleichsmassnahmen:

Aufgrund der Erfahrungen im EWR haben wir jeden Grund zur Annahme, dass es nur in den seltensten Fällen je zu Ausgleichsmassnahmen kommen würde. Raten Sie mal wie oft es zwischen der EU und den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein je zu Ausgleichsmassnahmen gekommen ist:

Noch nie!

Und selbst die dynamische Rechtsübernahme verliert ihren Schrecken, wenn man genau hinschaut. Schengen-Dublin haben wir inzwischen 480-mal aktualisiert. Die Schweizer Bevölkerung hat an der Urne bereits mehrmals dazu Ja gesagt.

Die dynamische Rechtsübernahme würde mich beunruhigen, wenn sie einem Blankocheck für jegliche erdenkliche Neuregelung gleichkäme. Aber dieses Bild ist falsch. Die dynamische Rechtsübernahme käme nur bei Neuerungen im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen zur Anwendung.

Wir könnten im Gegenzug an der Ausgestaltung von neuen Rechtsakte mitwirken und unsere Interessen einbringen. Und: wir würden das immer noch mit einem separaten Beschluss übernehmen. Dabei werden unsere verfassungsrechtlichen Vorgaben bis hin zur Volksabstimmung respektiert. Wir könnten uns auch entscheiden, einen Beschluss nicht zu übernehmen und Ausgleichsmassnahmen in Kauf zu nehmen. Wir bleiben also frei und souverän und haben die Garantie, dass diese Ausgleichsmassnahmen verhältnismässig sind.

Natürlich: Die institutionellen Fragen sind nicht die einzigen, die für unser Verhältnis mit der EU wichtig sind. Deshalb gibt es keinen Grund, den Tag vor dem Abend zu loben. Die Bilateralen III haben nur eine Chance, wenn wir auch gute Lösungen beim Verkehr, bei der Zuwanderung und beim Lohnschutz finden. Der Bundesrat ist dazu entschlossen. Er will weder den ÖV schwächen noch Lohn- oder Sozialdumping zulassen. Das ist noch nicht gesichert. Das ist Teil der Verhandlung. Deshalb gilt es jetzt, mit Geschick zu verhandeln. Ignazio Cassis hat ein starkes Team, das derzeit die Verhandlungen auf technischer Ebene sehr intensiv führt. Am besten lassen wir sie jetzt arbeiten.

Mir ist es wichtig, dass sie diese Botschaft mitnehmen: In institutionellen Fragen dürfen wir auf ein Common Understanding blicken, das uns Vorteile und Fortschritte bringt. Andere Bereiche sind noch offen, die müssen wir jetzt verhandeln. Ich möchte auch die Mitglieder der Regierungen hiermit herzlich begrüssen und sie auffordern auch diese Botschaft mit ihnen allen zusammen weiter zu verbreiten. Dass wir hier auch eine Chance sehen können, gerade im institutionellen Bereich.

Ich habe es gesagt, wir müssen das Verhandlungsteam jetzt arbeiten lassen. Das ist ein gutes Stichwort für mein letztes Thema. Anfang Mai habe ich an einer Pressekonferenz dargelegt, wie wir unser Ziel erreichen wollen, dass bis Ende Jahr 40 Prozent der Menschen mit einem Schutzstatus S - also aus der Ukraine - einer Arbeit nachgehen. Bis im Herbst arbeite ich zudem an weiteren Massnahmen und Erleichterungen. Entscheidend für den Erfolg ist aber ganz klar die Wirtschaft. Entscheidend sind Sie, meine Damen und Herren. Trauen Sie sich, hier auch einzusteigen. Geben Sie einer Person mit Schutzstatus S eine Chance in ihrem Betrieb.

Erfreut habe ich in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen, dass der Arbeitgeberverband Region Basel sich aktiv engagiert, Thementage organisiert und Vorträge hält, um Unternehmerinnen und Unternehmer zu informieren rund um den Schutzstatus S.

Hierzu eine Anekdote. Als Bundesrat erhalte ich allerlei Post. Kürzlich schrieb mir ein stolzer Käser aus dem Zürcher Oberland. Er hat in den letzten Jahren einen Flüchtling aus Afghanistan erfolgreich zum Milchtechnologen ausgebildet. Dieser Afghane macht jetzt Schweizer Qualitätskäse. Kurz nach Ende der Ausbildung verlor er aber seine Wohnung. Die Gemeinde brauchte sie für ukrainische Geflüchtete. Das hat den Käser verärgert, aber er fand eine Lösung für den Afghanen. Mittlerweile arbeitet auch der Ukrainer, der mit seiner Familie in die Wohnung zog, bei unserem Käser. Er schrieb mir: «Wenn dir jemand Steine in den Weg legt, baue etwas daraus.» Diesen Machergeist von einem Chef eines KMU-Betriebs fernab der dynamischen Zentren beeindruckt mich. Das ist auch der Geist, den ich kenne aus unserer Region. Deshalb gefällt er mir. Das ist es, was wir brauchen in diesen schwierigen Zeiten: Menschen, die sich selbstbewusst für eine offene und solidarische Schweiz engagieren, Menschen, die vorangehen.

Und das wünsche ich mir auch von Ihnen und mit Ihnen.

Ich danke Ihnen.

 


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Ultima modifica 29.01.2022

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