Bern, Medienmitteilung, 15.07.2010

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat gestern der deutschen Botschaft in Bern eine Reihe von Bankunterlagen überreicht, die Auskunft über allenfalls veruntreute Vermögenswerte von Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR geben können. Den Entscheid zur Übergabe dieser Unterlagen traf der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2010. Deutschland hatte die Schweiz darum ersucht, um illegale Finanzflüsse vor und nach der deutschen Wende aufzuarbeiten. Die gefundenen Konti waren bereits vor mehreren Jahren aufgehoben worden. Entsprechend enthielten sie auch keine Vermögenswerte.

Staatliche und parteieigene Stellen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) hatten im Ausland Firmen für legale Geschäfte sowie zur Finanzierung illegaler Aktivitäten verwendet. Laut deutschen Ermittlungen existierten solche Tarnfirmen auch in der Schweiz. Weil die deutschen Behörden diese Finanzflüsse nur teilweise aufdecken konnten, baten sie die Schweiz ab 2003 um Zusammenarbeit. Auf dem Rechtshilfeweg konnte die Schweiz in einigen Fällen die gewünschten Informationen liefern. In anderen Fällen blieb dieser Weg verschlossen, da die vorliegenden Beweismittel nicht genügten, um ein Rechtshilfeverfahren zu eröffnen. 

Im Oktober 2007 entschied der Bundesrat, einem Gesuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu entsprechen und bei mehreren Banken eine Untersuchung einzuleiten. Zu diesem Zweck forderte er 14 Banken auf, Nachforschungen zu Kontoverbindungen und Transaktionen von Personen anzustellen, die rechtswidriger Handlungen verdächtigt wurden. Die Eidgenössische Bankenkommission (heute: FINMA) war für die Umsetzung dieses Beschlusses zuständig.

 Die Nachforschungen der Banken waren aufwendig, weil die fraglichen Kontoeröffnungen, Saldierungen und Transaktionen weit zurücklagen. In vielen Fällen war zudem die Frist zur Aufbewahrung der Bankunterlagen abgelaufen. 8 von 14 Banken meldeten insgesamt 56 Kundenbeziehungen.  

Die gestern in Bern überreichten Unterlagen dürfen als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren verwendet werden, wenn die Schweiz via Rechtshilfe ihre Zustimmung gibt. Mit der Übergabe der Unterlagen leistet die Schweiz einen Beitrag zur Aufarbeitung finanzieller Aspekte in der Endphase der DDR.    


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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