Grundlage der Schweizer Migrationsaussenpolitik bildet der Bericht über die internationale Migrationszusammenarbeit. Dieser wurde im Februar 2011 vom Bundesrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Schweiz verpflichtet sich darin zu folgenden Grundsätzen:

  • Die Schweiz verfolgt einen umfassenden Migrationsansatz, der sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen der Migration berücksichtigt.
  • Die Schweiz fördert die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten und beachtet dabei die Interessen aller Beteiligten.
  • Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung arbeiten departementsübergreifend eng zusammen (Whole-of-Government-Approach).

Darüber hinaus verknüpft die Schweiz die Instrumente der internationalen Zusammenarbeit und die Migrationsaussenpolitik, um die Ursachen von irregulärer und erzwungener Migration – wie z.B. bewaffnete Konflikte - zu reduzieren.

Departementsübergreifende Zusammenarbeit

Die Aktivitäten der Schweizer Migrationsaussenpolitik werden durch die Interdepartementale Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit (IMZ-Struktur) koordiniert. Diese wurde 2011 vom Bundesrat eingesetzt. Beteiligt sind primär:

  • das Staatssekretariat und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA
  • das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Polizei (fedpol) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD)
  • das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Der Bundesrat hat zudem einen Botschafter des EDA für Entwicklung, Flucht und Migration ernannt, der die Schweiz in internationalen Foren vertritt.

Instrumente der Migrationsaussenpolitik

Für eine konsequente und kohärente Umsetzung der schweizerischen Migrationsaussenpolitik sind geeignete Instrumente unerlässlich. Dazu zählen:

  • internationale und regionale Migrationsdialoge
  • Migrationspartnerschaften mit einzelnen Ländern
  • Programme zur Stärkung des Schutzes von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten in den Herkunftsregionen (Protection in the Region)
  • Rückübernahmeabkommen und Kooperationsabkommen im Migrationsbereich

Letzte Aktualisierung 25.07.2023

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