Medienmitteilung, 13.12.2023

Der Bundesrat verfolgt die auf internationaler Ebene geführten Diskussionen zum Umgang mit sanktionierten russischen Vermögenswerten weiterhin genau, namentlich die gesetzgeberischen Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union (EU). Er hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, die bereits begonnenen Analysen von zwei EU-Richtlinien abzuschliessen, sobald die definitiven Texte veröffentlicht sind, und ihm die Ergebnisse vorzulegen.

Der Bundesrat nimmt Kenntnis von der politischen Einigung, die innerhalb der EU zum Entwurf der Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoss gegen restriktive Massnahmen der Union sowie zum Entwurf der Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten gefunden wurde. Er weist darauf hin, dass diese Richtlinientexte noch nicht veröffentlicht wurden und dass ihre formelle Verabschiedung noch aussteht. Er erinnert daran, dass das Schweizer Recht bei Verstössen gegen internationale Sanktionen die strafrechtliche Verfolgung und die Bestrafung der Täterinnen und Täter erlaubt.

Der Bundesrat hat den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung den Auftrag erteilt, die Entwicklungen bei diesen zwei miteinander verbundenen Richtlinien weiterhin zu verfolgen. Sobald die definitiven Versionen der beiden Richtlinien veröffentlicht sind, wird der Bundesrat entscheiden, welche allfälligen Massnahmen auf Schweizer Seite zu treffen sind.

Der Bundesrat hatte das WBF und das EDA im Juni 2023 damit beauftragt, ihm bis Ende November 2023 eine Einschätzung zu diesen beiden Richtlinien vorzulegen. Da die beiden Texte in der EU aber noch nicht formell verabschiedet wurden, musste der Abschluss dieser Analyse auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Auch die anderen Arbeiten, die auf internationaler Ebene im Zusammenhang mit den sanktionierten russischen Vermögenswerten momentan im Gang sind, verfolgt der Bundesrat weiterhin genau, insbesondere die Diskussionen innerhalb der G7 und der EU zu den bewegungsunfähigen staatlichen Vermögenswerten Russlands.

Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die verschiedenen laufenden Diskussionen zu Lösungen führen, die mit ihrer internen Rechtsordnung, dem Völkerrecht und ihren aussenpolitischen Zielen vereinbar sind.


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Kommunikation GS-WBF, info@gs-wbf.admin.ch, +41 58 462 20 07
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Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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