Die 31. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds verabschiedete die Resolution 31IC/11/R1 über die Stärkung des Rechtsschutzes aller Opfer von bewaffneten Konflikten. Die Resolution dankte der Schweizer Regierung «für ihre engagierten Bemühungen, konkrete Mittel und Wege zu suchen und zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit dem IKRK die Anwendung der Regeln des humanitären Völkerrechts gestärkt und der Dialog zwischen Staaten und anderen interessierten Akteuren über Fragen des humanitären Völkerrechts intensiviert werden kann».

Im Rahmen dieser Initiative organisieren die Schweiz und das IKRK regelmässig Treffen der Staaten, damit sich diese systematischer für mit den Kernfragen der HVR auseinandersetzen können.

Letzte Aktualisierung 14.04.2023

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