Medienmitteilung, 18.12.2023

Der durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine ausgelöste Konflikt dauert an. Es besteht der Verdacht, dass es zu Kriegsverbrechen und schwerwiegenden Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gekommen ist. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), der mit der Untersuchung der Situation beauftragt ist, ist bei der Beweis- und Spurensicherung in der Ukraine auf die Hilfe der Vertragsstaaten des Römer Statuts angewiesen. Die Schweiz ist dem Ersuchen des IStGH um Unterstützung und Entsendung von Spezialistinnen und Spezialisten nachgekommen.

Der durch die russische Militäraggression ausgelöste Konflikt in der Ukraine geht bald ins dritte Jahr. Während die Feindseligkeiten, die Angriffe und die Besetzung anhalten, mehren sich glaubwürdige Hinweise, dass es an verschiedenen Orten in der Ukraine zu internationalen Verbrechen gekommen ist. Die Schweiz ist darüber sehr besorgt und verurteilt alle Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte aufs Schärfste. Die mutmasslichen Verbrechen müssen gründlich untersucht und die Verantwortlichen – sollte sich der Verdacht erhärten – zur Rechenschaft gezogen werden. Aus diesem Grund hat die Schweiz im März 2022 zusammen mit 42 weiteren Staaten die Situation in der Ukraine dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zur Untersuchung überwiesen.

Als unabhängige und unparteiische Organisation untersucht, verfolgt und verurteilt der IStGH schwerste Völkerrechtsverbrechen. Seine Gerichtsbarkeit erstreckt sich auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Dabei geht der IStGH allen glaubhaften Anschuldigungen zu internationalen Verbrechen in seinem Zuständigkeitsbereich nach, unabhängig davon, wer oder von welcher Seite diese begangen worden sind. Der IStGH kann ausschliesslich natürliche Personen strafrechtlich verfolgen. Die Schweiz unterstützt den IStGH im Einklang mit ihren Grundwerten und ihren aussenpolitischen Zielen im Kampf gegen die Straflosigkeit bei schwersten Völkerrechtsverbrechen.

Zur Erfüllung seines Auftrags vertraut der IStGH auf die Unterstützung seiner Vertragsstaaten – so auch im Kontext der Ermittlungen in der Ukraine: Mit dem Schreiben des ICC vom 14. Dezember 2022 wurde an die Schweiz ein offizielles Ersuchen um Unterstützung und Entsendung von forensischen Spezialistinnen und Spezialisten gerichtet. Die zuständigen Bundesbehörden im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) haben das Ersuchen geprüft und genehmigt. Die Spezialistinnen und Spezialisten tragen mit ihrer Tätigkeit in der Ukraine, im Einklang mit dem unparteiischen Mandat des IStGH, zu zukünftigen Ermittlungen über mutmassliche Verbrechen bei, unabhängig davon, welche Seite sie begangen haben soll. Das Ziel des Einsatzes war, dem IStGH Informationen und Beweismittel zu liefern, die vor dem Gericht verwendet werden können. Der Ankläger beurteilt unabhängig und unparteiisch, welchen Hinweisen er nachgeht.

Der Einsatz der Spezialistinnen und Spezialisten zur Unterstützung der Ermittlungen des IStGH in der Ukraine wurde letzte Woche erfolgreich abgeschlossen. Die Einsatzleitung des IStGH wurde von fedpol in enger Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und kantonalen Behörden unterstützt.  Die Spezialistinnen und Spezialisten wurden unter der Federführung des Disaster Victim Identification Team Schweiz rekrutiert.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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