Medienmitteilung, 21.06.2023

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Eckwerte für ein Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für die weiteren Gespräche mit der EU, vor allem zur Regelung der noch offenen Punkte. Wenn die Gespräche mit der EU und die internen Arbeiten weiterhin gut vorankommen, wird sich der Bundesrat bis Ende Jahr auf die Verabschiedung eines Verhandlungsmandates vorbereiten.

Diese Grafik zeigt die elf Elemente des Paketansatzes des Bundesrates.
Für die Schweiz ist ein massgeschneiderter Zugang zum EU-Binnenmarkt wichtig. Mit der Aktualisierung von fünf bisherigen und mit zwei neuen Binnenmarktabkommen, mit verbindlicheren Kooperationen und mit einer Verstetigung des Schweizer Beitrags soll die Beziehung Schweiz-EU weiterentwickelt und stabilisiert werden. © EDA

Die heute vom Bundesrat verabschiedeten Eckwerte bilden die Leitlinien für mögliche künftige Verhandlungen und dienen als Grundlage für die Vorbereitung eines Verhandlungsmandats. Sie definieren die allgemeinen Ziele, die verschiedenen Bereiche und deren spezifische Ziele, die das Mandat abdecken soll. Die Eckwerte bilden den Kern der möglichen Verhandlungen und sind daher vertraulich.

Der Bundesrat will die Beziehungen zur EU stabilisieren und weiterentwickeln. Er will die hindernisfreie Binnenmarktbeteiligung der Schweiz in bestimmten Bereichen sichern. Neben den fünf Bereichen, die bereits durch Marktzugangsabkommen abgedeckt sind (Luftverkehr, Landverkehr, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft und Personenfreizügigkeit), will der Bundesrat zwei weitere Abkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit abschliessen.

Um die Beziehungen zur EU weiterzuentwickeln, strebt der Bundesrat ein Kooperationsabkommen im Gesundheitsbereich und eine systematische und vollständige Beteiligung der Schweiz an künftigen EU-Programmen an (vor allem Weiterführung von Horizon Europe und Erasmus). Ein weiteres Ziel ist die rasche Deblockierung der Teilnahme der Schweiz am Horizon-Europe- Forschungspaket 2021–2027.

In Bezug auf die Regelung der institutionellen Fragen mit der EU verfolgt der Bundesrat einen vertikalen, sektorbezogenen Ansatz: Die dynamische Rechtsübernahme und die Streitbeilegung können in den – bisherigen und neuen – Binnenmarktabkommen pragmatisch geregelt werden. Auf der Grundlage dieses Ansatzes diskutiert der Bundesrat mit der EU über die Ausnahmen und Prinzipien zur Wahrung der wesentlichen Interessen der Schweiz.

Die zahlreichen Gespräche, die in den letzten zwölf Monaten auf technischer, diplomatischer und politischer Ebene geführt wurden, zeigen, dass ein solcher Ansatz im Interesse der Schweiz möglich ist. Er erhöht die Rechtssicherheit und die Vorhersehbarkeit für Personen und Unternehmen. Zudem erlaubt er es, die Beziehungen der Schweiz zur EU zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.

Um die Gespräche mit der EU über die Ausnahmen und Prinzipien zu begleiten, wird der Bundesrat weiterhin mit den Sozialpartnern und den Kantonen über innenpolitische Massnahmen zur Gewährleistung des aktuellen Lohnschutzniveaus diskutieren. Im Bereich der staatlichen Beihilfen setzt er auf eine ausgewogene, sektorbezogene Lösung, welche die Übernahme der EU-Regeln nur für bestimmte Binnenmarktabkommen vorsieht. Was die Unionsbürgerrichtlinie im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit betrifft, ist der Bundesrat bestrebt, die Risiken für das Schweizer Sozialhilfesystem zu minimieren.

Bei einem insgesamt zufriedenstellenden Ergebnis ist der Bundesrat schliesslich bereit, einen regelmässigen solidarischen Beitrag zur Kohäsion und Stabilität in Europa zu leisten, um gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen.

Weiteres Vorgehen

Bei den Gesprächen mit der EU konnten in mehreren Bereichen konkrete Fortschritte erzielt werden. Eine Reihe von Punkten sind jedoch noch offen, insbesondere die Frage, wie die neuen Abkommen konkret in das Verhandlungspaket integriert werden sollen. Die heute vom Bundesrat verabschiedeten Eckwerte bieten eine Grundlage für die Regelung der offenen Punkte.

Der Bundesrat hat das EDA beauftragt, die Gespräche mit der EU fortzuführen (in Zusammenarbeit mit WBF und EJPD), um die gemeinsame Basis im Hinblick auf die möglichen Verhandlungen zu konsolidieren.

Das UVEK (in Zusammenarbeit mit WBF und EDA) wurde beauftragt, technische Gespräche mit der EU aufzunehmen, um die Verhandlungen im Strombereich fortzusetzen.

Das EDI (in Zusammenarbeit mit WBF und EDA) wurde beauftragt, im Hinblick auf die Weiterführung der Verhandlungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Gesundheit technische Gespräche mit der EU aufzunehmen.

In Bezug auf den Lohnschutz hat der Bundesrat das WBF (in Zusammenarbeit mit EJPD und EDA) beauftragt, mit den Sozialpartnern und den Kantonen auf technischer Ebene zu prüfen, mit welchen internen Massnahmen das aktuelle Lohnschutzniveau in der Schweiz gewährleistet werden kann.

Was die Zuwanderung / UBRL betrifft, hat der Bundesrat das EJPD (in Zusammenarbeit mit EDA und WBF) beauftragt, die noch offenen Fragen zu klären.

Des Weiteren wurden EDA, WBF und EJPD beauftragt, mit der Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage für einen regelmässigen Solidaritätsbeitrag der Schweiz an die EU zu beginnen und deren Kernelemente dem Bundesrat zu unterbreiten.

Der Bundesrat wird die Ergebnisse dieser Arbeiten im Herbst prüfen und sich auf dieser Grundlage auf die Verabschiedung eines Verhandlungsmandates vorbereiten.


Infoblatt - Eckwerte(pdf, 320kb)
Infoblatt - Paketansatz(pdf, 230kb)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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