Medienmitteilung, 15.05.2024

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 den 8. Tätigkeitsbericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) zur Kenntnis genommen. Laut dem Gesetz sind Unternehmen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland anbieten wollen, verpflichtet, diese vorgängig der zuständigen Behörde zu melden. Im Jahr 2023 gingen beim EDA 95 Meldungen von Unternehmen ein. Es wurde kein Verbot ausgesprochen.

Die zuständige Stelle für die Umsetzung des BPS ist die Sektion Exportkontrolle und private Sicherheitsdienste (SEPS) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Gleich wie im Vorjahr wurden im Jahr 2023 insgesamt 95 Tätigkeiten aus unterschiedlichen Tätigkeitskategorien gemeldet. Ein Prüfverfahren hat die SEPS 2023 eingeleitet, ein Verbot wurde keines ausgesprochen. Private Sicherheitsdienstleistungen, die zu einer unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten oder zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten, wurden 2023 keine festgestellt. Solche Aktivitäten sind gemäss Artikel 8 und 9 BPS verboten. Aufgrund ihrer Kontrollen hat die SEPS in drei Fällen bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige wegen Widerhandlungen gegen die Meldepflicht und die Mitwirkungspflicht eingereicht.

Stärkung der Kooperation auf nationaler und internationaler Ebene

Die Aktivitäten der Behörde standen im Zeichen verstärkter Kooperation, sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Mit Blick auf den Einsatz von Sicherheitsunternehmen für Schutzaufgaben im Ausland durch Bundesbehörden wurden seitens EDA diverse Instrumente zur Verfügung gestellt.

Die veränderte globale Sicherheitslage hat zu einem wachsenden Einfluss nichtstaatlicher Akteure wie privater Militär- und Sicherheitsunternehmen (Private Military and Security Companies, PMSC) geführt. Die zuständige Behörde verfolgt diese Aktivitäten in ihrer Funktion als Kompetenzzentrum des Bundes für privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen laufend und setzt sich auf internationaler Ebene für eine bessere Regulierung und einen besseren Informationsaustausch ein.

Auf nationaler Ebene hat die zuständige Behörde 2023 ihre Informations- und Sensibilisierungsarbeit bei Unternehmen, die möglicherweise vom BPS tangiert sein könnten, fortgeführt. Der Fokus lag insbesondere auf Unternehmen, die im Bereich der nachrichtendienstlichen Tätigkeit aktiv sind.


Tätigkeitsbericht 2023 zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen(pdf, 569kb)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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