Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten

Junge Auszubildende arbeiten gemeinsam an einer Werkbank.
Die Mittel fliessen direkt in Projekte, wie hier der Ausbildung junger Fachkräfte in Sofia, Bulgarien. © DEZA

Der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht somit den Schweizer Interessen. Mit dem zweiten Schweizer Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern und der gesamten EU.

Wie der Erweiterungsbeitrag beläuft sich auch der zweite Schweizer Beitrag auf insgesamt 1,302 Mrd. CHF über zehn Jahre. Er fliesst in ausgewählte Projekte und Programme in den Partnerländern und wird nicht direkt in deren Haushalte oder an die EU überwiesen. Mit den thematischen Schwerpunkten des zweiten Schweizer Beitrags, Berufsbildung und Migration, trägt die Schweiz zur Bewältigung aktueller Herausforderungen in Europa bei, die auch die Schweiz betreffen.

Rahmenkredit Kohäsion

1,102 Mrd. CHF sind zugunsten der 13 EU-Mitgliedstaaten vorgesehen, die der EU seit 2004 beigetreten sind, namentlich Bulgarien, Estland, Kroatien, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (EU-13). Dieser Betrag ist zur Stärkung der Kohäsion unter anderem mit dem neuen Schwerpunktbereich Berufsbildung vorgesehen. Entsprechend den Prioritäten der Partnerländer und der Schweiz können die Mittel auch in weiteren Bereichen wie Forschung und Innovation, Sozial- und Gesundheitssysteme, öffentliche Sicherheit, Bürgerengagement und Transparenz, Umwelt- und Klimaschutz sowie KMU-Finanzierung eingesetzt werden. 

Rahmenkredit Migration

200 Mio. CHF sind zugunsten von EU-Mitgliedstaaten vorgesehen, die von Migrationsbewegungen besonders stark betroffen sind. Damit können auch EU-Mitgliedstaaten ausserhalb der EU-13 berücksichtigt werden. Mit diesem Beitrag unterstützt die Schweiz Massnahmen zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen.

Chronologie

2022 

  • Unterzeichnung der bilateralen Umsetzungsabkommen mit den Partnerländern (ab September 2022)
  • Unterzeichnung des rechtlich nicht verbindlichen Memorandum of Understanding MoU zum zweiten Schweizer Beitrag mit der EU (30. Juni)
  • Unterzeichnung der bilateralen Umsetzungsabkommen mit den Partnerländern (Rahmenkredit Kohäsion: Bulgarien, Estland, Kroatien, Malta, Polen, Rumänien, Ungarn und Zypern / Rahmenkredit Migration: Griechenland und Zypern)

2021  

  • Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags durch das Parlament (Streichung Nichtdiskriminierungs-Bedingung, 30. September)
  • Verabschiedung der Botschaft zur Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags durch den Bundesrat (Streichung Nichtdiskriminierungs-Bedingung, 11. August)

2019

  • Genehmigung der Rahmenkredite Kohäsion und Migration durch das Parlament (mit Nichtdiskriminierungs-Bedingung) (3. Dezember)

2018

  • Verabschiedung der Botschaft über den zweiten Schweizer Beitrag durch den Bundesrat (28. September)