Botschaft zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie zur Revision des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung

Bern, Medienmitteilung, 23.04.2009

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie zur Revision des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz) zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Unter Vorbehalt der Zustimmung der Bundesversammlung hatte der Bundesrat am 25. Februar 2009 einen Assistenzdienst zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union bewilligt. Damit will die Schweiz einen Beitrag zum Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms sowie von Schweizer Schiffen vor Piratenübergriffen leisten. 

Gleichzeitig hatte der Bundesrat das EDA beauftragt, die Botschaft über den Einsatz von bewaffneten Schweizer Militärangehörigen im Rahmen der Operation Atalanta zuhanden der eidgenössischen Räte vorzubereiten.

Die Teilnahme von Schweizer Armeeangehörigen (begrenzt auf einen einjährigen Einsatz von 30 Personen) beruht auf Artikel 69 Absatz 1 und 2 des Militärgesetzes (Assistenzdienst zur Unter­stützung humanitärer Hilfeleistungen und Assistenzdienst zur Wahrung schweizerischer Interessen im Ausland). Der Bundesrat bestätigte, dass diese Rechtsgrundlage ausreicht für eine Beteiligung innerhalb der Grenzen des Schweizer Angebots an die Operationsleitung, das heisst Beschränkung des Schutzes auf Schweizer Schiffe und auf Schiffe des Welternährungs­programms (keine Schiffe von Drittstaaten). Aufgrund der besonderen Konstellation der Operation Atalanta wird die Schweiz für den Schutz ihrer Interessen von der internationalen Gemeinschaft unterstützt, ohne dass von der Schweiz eine strenge Reziprozität verlangt wird. In Zukunft kann die Schweiz jedoch nicht dauernd mit einer solchen Ausgangsbasis rechnen. Da das Phänomen fragiler Staaten oder «failed states» sich zunehmend ausweitet, sind analoge internationale Polizeiaktionen weiterhin wahrscheinlich. Die Schweiz teilt mit der internationalen Gemeinschaft die Verwundbarkeit gegenüber Gefahren, die vom Zerfall staatlicher Strukturen ausgehen. Deshalb dient eine angemessene Beteiligung der Schweiz an solchen Aktionen sowohl dem Eigeninteresse als auch der internationalen Solidarität.

Aus diesem Grund beschloss der Bundesrat, dem Parlament neben der Genehmigung des Einsatzes der Armee im Assistenzdienst im Ausland zur Unterstützung der Operation Atalanta auch eine Änderung des Militärgesetzes zu unterbreiten. Mit dem gestern vom Bundesrat verabschiedeten Entwurf soll eine flexiblere Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Armee an künftigen internationalen Polizeioperationen geschaffen werden. Die beiden Vorlagen werden dem Parlament in derselben Botschaft unterbreitet.

Die Genehmigung des Einsatzes der Armee im Assistenzdienst im Ausland zur Unterstützung der Operation Atalanta der Europäischen Union hat die Form eines einfachen Bundesbeschlusses. Der Bundesbeschluss ermächtigt den Bundesrat zudem, mit der Europäischen Union ein Abkommen über die Beteiligung der Schweiz an der Operation Atalanta und die notwendigen internationalen Verträge zu dessen Umsetzung abzuschliessen. Die Änderung des Militärgesetzes erfolgt durch ein Bundesgesetz. Dieses wird einer Anhörung bei den politischen Parteien unterzogen und untersteht dem fakultativen Referendum.  

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