Bern, Medienmitteilung, 27.04.2009

Die Durban-Überprüfungskonferenz setzt dank dem im Konsens verabschiedeten Schlussdokument ein klares Zeichen für die Opfer von Rassismus. Sie sendet eine unzweideutige Botschaft der internationalen Gemeinschaft aus im Sinne des Kampfes gegen Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenhass. Seit der Durban-Konferenz von 2001 konnte die Schweiz im Bereich der Rassismusbekämpfung Fortschritte erzielen. Die Zivilgesellschaft trat als aktive Partnerin während und am Rande der Konferenz auf. Die von ihr organisierten Demonstrationen am Rande der Konferenz verliefen friedlich.

Das am 21. April 2009 im Konsens verabschiedete Schlussdokument ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die sich über mehrere Monate erstreckten. Dank den Bemühungen und dem Geschick der russischen Präsidentschaft sowie dem Engagement der Delegationen aus allen Weltregionen gelang es, bei heiklen Themen, die das Recht und den Dialog zwischen Zivilisationen betreffen, einen Kompromiss zu finden. Dazu gehören Völkermord, Holocaust, Wiedergutmachung von vergangenem Unrecht, Kolonialismus, Sklaverei, Meinungsäusserungsfreiheit und die Grenzen derselben, Migrationsarbeiter, Diskriminierung von Frauen. Die Schweiz unterstützte während den gesamten Verhandlungen die Bemühungen des russischen Präsidenten.  

Während der Konferenz äusserten sich auch extremistische Stimmen, doch sie blieben isoliert. Der Kompromiss kann folglich als Sieg der Gemässigten und des Völkerrechts gewertet werden. 

Die Schlusserklärung stellt einen Fortschritt dar, denn sie hält fest, dass es sich bei den Menschenrechten um Rechte handelt, die allen Menschen zustehen, weil sie menschliche Wesen sind, unabhängig von ihrer Farbe, Haut, Nationalität, ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen, ihres sozialen Status, Geschlechts oder Alters. 

Das Dokument anerkennt insbesondere die Bedeutung der Meinungsäusserungsfreiheit, der Demokratie, der Informationsnetze, der Ausbildung im Bereich der Menschenrechte sowie eines kompetenten, unabhängigen und unparteiischen Justizsystems. Die Schweiz stellt mit Befriedigung fest, dass das Schlussdokument neue und spezifische Massnahmen enthält, die unterschiedliche Forderungen enthalten: Achtung der Menschenrechte und insbesondere des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung bei der Terrorismusbekämpfung, Schutz der ausländischen Hausbediensteten durch den Staat, Verabschiedung von straf- oder zivilrechtlichen Bestimmungen zur Beseitigung mehrfacher oder verschärfter Formen der Diskriminierung.

Die während den letzten zwei Jahren laufenden Vorbereitungsarbeiten zu dieser Überprüfungskonferenz erlaubten es zudem allen betroffenen Parteien, eine Bilanz zu ziehen über den Stand der Rassismusbekämpfung. Zahlreiche Länder, darunter auch die Schweiz, veranschaulichten anhand von eingereichten Beiträgen, welche Massnahmen auf nationaler Ebene getroffen wurden, um die Erklärung und das Aktionsprogramm von Durban umzusetzen. Dies taten auch verschiedene Sonderberichterstatter, internationale Organisationen, Vertragsorgane oder Mechanismen, die ihre Evaluationen über die erzielten Fortschritte und die noch anstehenden Herausforderungen präsentierten. Die regionalen Beiträge, die einen Beweis für das grosse Interesse an diesem Prozess darstellen, bereicherten die Debatten. 

Seit der Durban-Konferenz von 2001 hat die Schweiz Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenhass eingeleitet. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus wurde verstärkt, und 2001 wurde die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (Eidgenössisches Departement des Innern) gegründet. Sie vergibt Finanzhilfen für Ausbildungs-, Sensibilisierungs- und Präventionsprojekte, die sich gezielt mit Rassismus befassen. In den letzten fünf Jahren haben alle Kantone und zahlreiche Städte Gesetze und Strukturen geschaffen, die es erlauben, das mit der Migration einhergehende Potenzial zu nutzen.

Die Schweiz anerkannte im Juni 2003 die Einzelbeschwerden, die im Artikel 14 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung (CERD) vorgesehen sind. Erwähnenswert ist zudem die Praxis der Behörden im Umgang mit Verstössen gegen die Rassismusstrafnorm (Art. 261bis StGb). 

Schliesslich konnte die Zivilgesellschaft aktiv an den Arbeiten der Durban-Überprüfungskonferenz mitwirken. Rund 120 NGO nahmen an diesen Arbeiten teil, das sind dreimal mehr als in Durban im Jahr 2001. Sie organisierten auch Veranstaltungen am Rande der Konferenz. So fanden zwischen dem 15. und 24. April in Genf zahlreiche Konferenzen und Anlässe statt, die es allen erlaubten, sich zu Wort zu melden. Die Schweiz ist froh darüber, dass diese Veranstaltungen allgemein friedlich verliefen. In Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen in Genf und dem Hochkommissariat für Menschenrechte sorgten die Bundes- und Kantonsbehörden sowie die Stadt Genf für einen guten Empfang und für Sicherheit während der gesamten Konferenz.


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