- Home
- EDA
-
Aktuell
- Newsübersicht
- Medienmitteilungen
- Dossiers
- Reden
- Interviews
- Flüge Departementsvorsteher
-
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz gehört zur langjährigen humanitären Tradition unseres Landes, das als solidarischer und verantwortungsvoller Akteur auftritt. Sie beruht auf Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung und auf den diesbezüglichen Bundesgesetzen. Dieses Engagement liegt auch im Interesse der Schweiz, denn unser Wohlstand und unsere Sicherheit hängen vom internationalen Umfeld ab. Die Botschaft 2017–2020 bietet eine Antwort auf die Herausforderungen in Bezug auf Armut, Konflikte und globale Risiken. Die im September 2015 von den UNO-Mitgliedstaaten verabschiedete «Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung» ist dabei ein wichtiger Wegweiser.
Der Bundesrat reagiert mit der Botschaft auf die anhaltenden Krisen, bewaffneten Konflikte, Armut und Hunger, den gewalttätigen Extremismus, die Umweltzerstörung, den Klimawandel und die hohe Zahl vertriebener Menschen weltweit. Neben der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des Südens, der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen und der Transitionszusammenarbeit mit Osteuropa ist erstmals auch die Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit Teil der gemeinsamen Strategie. Der Rechenschaftsbericht belegt die sehr gute Wirkung der Projekte und Programme der aktuellen Botschaftsperiode (2013–2016). Die vorliegende Botschaft führt die Arbeit auf der Basis dieser Ergebnisse, der spezifischen Erfahrungen und Kenntnisse der Schweiz unter Berücksichtigung der aktuellen und langfristigen Herausforderungen weiter.
Der Schwerpunkt der Botschaft 2017–2020 liegt auf Themen, bei denen die Schweiz einen Mehrwert aufweist und besonders glaubwürdig ist.
• Die Schweiz setzt sich dafür ein, die Folgen der anhaltenden Konflikte einzudämmen und Lösungen zu finden: Die humanitäre Hilfe vor Ort, namentlich die Nothilfe, wird künftig verstärkt. Dies erlaubt es insbesondere, die Millionen von Flüchtlingen im Nahen Osten besser zu unterstützen und zu schützen und ihnen menschenwürdigere Aufnahmebedingungen vor Ort und in den Nachbarländern zu gewähren. Die Schweiz wird ihre langjährig Erfahrung im Bereich Mediation, Fazilitation und gute Dienste für politische Konfliktlösungen besonders in Afrika, im Nahen Osten und in den OSZE-Ländern zur Verfügung stellen. Sie wird ihr Engagement für Frieden und Sicherheit und für die Menschenrechte weiter ausbauen.
• Die Zusammenarbeit in fragilen Kontexten wird künftig verstärkt. Diese langfristige Arbeit orientiert sich an den Ursachen fragiler Staatlichkeit. Dazu gehören soziale und politische Ausgrenzung, zunehmender Einsatz von Gewalt, ungenügende wirtschaftliche Chancen, mangelnde Rechtsstaatlichkeit und fehlende Mechanismen zur friedlichen Beseitigung von Ungerechtigkeiten. Die Aktivitäten zielen darauf ab, die Gouvernanz zu stärken, die Rahmenbedingungen für den Privatsektor zu verbessern und die Institutionen umzugestalten, damit sie die notwendigen Dienstleistungen für die ganze Bevölkerung erbringen können.
• Die Reduktion von Armut und Ungleichheit bleibt im Zentrum der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit. Die Botschaft 2017–2020 soll mehr Perspektiven und Chancen ermöglichen und vor allem jungen Menschen dank einer besseren Ausbildung und einem dynamischen Privatsektor, der Arbeitsplätze schafft, Alternativen zur Migration bieten. Die Grund- und die Berufsbildung werden verstärkt – die finanziellen Mittel sollen im Zeitraum 2017-2020 gemäss aktueller Schätzung 630 Millionen Franken betragen und im Vergleich zu 2013-2016 um 50% erhöht werden - und nachhaltiges inklusives Wirtschaftswachstum weiter gefördert. Die Schweiz setzt sich engagiert für gleiche Rechte für Mädchen und Frauen ein.
• Das Engagement für die Verringerung der globalen Risiken – Klimawandel, Umweltzerstörung, Probleme im Zusammenhang mit Wasser, Ernährungssicherheit und Gesundheit, Wirtschafts- und Finanzkrisen – bildet weiterhin einen Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. In Zukunft wird die internationale Zusammenarbeit die Umweltdimension in ihrer Tätigkeit noch stärker gewichten, insbesondere durch Tätigkeiten in Bereichen, in denen zwischen Armutsreduktion und Umweltaspekten Synergien bestehen. So ist beispielsweise vorgesehen, dass ungefähr 300 Millionen Franken jährlich zur Eindämmung des Klimawandels beitragen, was etwa 12,5% der Mittel der internationalen Zusammenarbeit für den Zeitraum 2017-2020 entspricht.
• Die internationale Zusammenarbeit wird ihr gesamtes Instrumentarium einsetzen, um flexibler auf die Bedürfnisse in ihren Partnerländern zu reagieren, und eine grössere kritische Masse aufbringen, um eine Führungsrolle auszuüben und Einfluss auf die Politik zu nehmen. Ausserdem wird sie besonders die Partnerschaften mit dem Privatsektor weiter ausbauen. Die Schweiz wird ihre Hebel- und Katalysatorwirkung verstärken, indem sie Reformen und weitere Finanzierungsquellen für die Entwicklung in ihren Partnerländern fördert. Die multilaterale Zusammenarbeit, zum Beispiel mit der Weltbank oder dem UNO-Entwicklungsprogramm, bleibt ein wichtiger Pfeiler, der es erlaubt, weltweit noch mehr Menschen zu erreichen und eine grössere Wirkung zu erzielen. Die Schweiz festigt zudem als Sitzstaat bedeutender Organisationen die wichtige Rolle des internationalen Genf.
Migration ist ein wichtiges Thema der internationalen Zusammenarbeit. Alle ihre Instrumente werden für den Umgang mit dieser Frage eingesetzt und berücksichtigen sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen der Migration. Die internationale Zusammenarbeit behandelt die Migrationsfrage einerseits direkt, indem Flüchtlinge und Binnenvertriebene vor Ort Hilfe und Schutz erhalten und indem der Beitrag der Migrantinnen und Migranten zur Entwicklung gefördert wird. Die dabei eingesetzten finanziellen Mittel, insbesondere diejenigen der humanitären Hilfe, können selbstverständlich aufgrund der vorhandenen Krisen und Konflikte variieren. Zum aktuellen Zeitpunkt werden diese Mittel auf ungefähr 5% der Gesamtmittel des Zeitraums 2017-2020 geschätzt.
Andererseits geht die internationale Zusammenarbeit langfristig indirekt gegen die Ursachen der Migration vor, die durch Konflikte, Armut, wirtschaftliche Perspektivlosigkeit, Willkür, Menschenrechtsverletzungen oder Folgen des Klimawandels bedingt ist. So trägt sie dazu bei, Alternativen zu schaffen, indem sie die Lebensbedingungen vor Ort verbessert und der Bevölkerung Perspektiven erschliesst. Das Engagement in fragilen Kontexten kann in diesem Sinne als indirekter Beitrag verstanden werden. Dieses Engagement wird auf ungefähr 14% der gesamten Mittel der internationalen Zusammenarbeit für den Zeitraum 2017-2020 geschätzt.
Die internationale Zusammenarbeit unterstützt auch Massnahmen zur Prävention des gewalttätigen Extremismus: Sie gibt zum Beispiel jungen Menschen Zukunftsperspektiven und geht die Ursachen der Konflikte an, wie soziale und politische Ausgrenzung, Diskriminierung oder Unterbeschäftigung. Sie trägt dazu bei, dass alle Menschen – in ernährungspolitischer, ökonomischer, ökologischer, sozialer und politischer Hinsicht – in Sicherheit leben können, und ergänzt damit das Engagement der Schweiz im Kampf gegen Bedrohungen des Friedens, der staatlichen Sicherheit und der internationalen Stabilität. Zudem bemüht sich die Schweiz, ihr Engagement für die Entwicklung wo möglich und sinnvoll mit der Wahrung ihrer Interessen im Migrationsbereich zu verbinden. Ein Beispiel dafür sind die Migrationspartnerschaften.
Das Verpflichtungsvolumen der fünf Rahmenkredite für den Zeitraum 2017–2020 beläuft sich auf rund 11,06 Milliarden Franken . Nachdem die Quote der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) die vom Parlament gesetzte Zielgrösse von 0,5% des Bruttonationaleinkommens 2015 erreicht hatte, dürfte sie bis 2020 gemäss aktuellen Schätzungen auf 0,48% zu liegen kommen.
Im Rahmen der Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die Erneuerung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas zur Genehmigung. Dieser Entwurf verlängert die Gesetzesgrundlage für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas bis zum 31. Dezember 2024. Die Gesetzesgrundlage für den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union ist weiterhin darin enthalten. Dies greift jedoch einem zukünftigen Beschluss zur eventuellen Erneuerung des schweizerischen Beitrags nicht vor. Der Bundesrat wird dem Parlament einen solchen Vorschlag erst im Licht der Entwicklung unserer gesamten Beziehungen mit der EU, und sofern diese positiv verläuft, unterbreiten.
Der Bundesrat hat zudem die Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der zweiten Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft, die im Rahmen der Reform der Interamerikanischen Entwicklungsbank-Gruppe (IDB-Gruppe) erfolgt, genehmigt. Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit von 21,7 Millionen Franken. Damit werden die Aktivitäten der Bank zur Förderung des Privatsektors in Lateinamerika ausgebaut.
Weiterführende Informationen
Webseite zur Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020
Was die DEZA bewirkt: Bericht zu den Resultaten der Botschaft 2013–2016
Blog "EDA interaktiv"
Adresse für Rückfragen:
Information EDA
Tel.: +41 58 462 31 53
info@eda.admin.ch
Medien und Kommunikation SECO
info.cooperation@seco.admin.ch
Tel. +41 58 464 09 10
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung