Reisehinweise für Äquatorialguinea

Gültig am:

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Publiziert am: 30.08.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen latente politische Spannungen, die trotz einer längeren Ruhephase erneut ausbrechen können. Im Falle von Unruhen kann der Ausnahmezustand verhängt werden. Dieser berechtigt die Regierung, verschiedene Einschränkungen der Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Ausgangssperren etc. zu verfügen.

Ausserhalb der Grossstädte sind Sicherheitskontrollen häufig.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere wenn möglich nur in Begleitung von Vertrauenspersonen, und zwar auf der Insel wie auf dem Festland. Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei ortsansässigen Kontaktpersonen. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Kriminalität

Einbrüche sowie gewaltsame und bewaffnete Überfälle kommen gelegentlich vor. Wiederholt sind Taxipassagierinnen und -passagiere auf dem Festland überfallen worden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie nachts erhöhte Vorsicht walten und verzichten Sie auf Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Benützen Sie keine Sammeltaxis. Benutzen Sie nur Taxis, die Ihr Hotel oder eine Vertrauensperson für Sie bestellt hat und teilen Sie das Taxi nicht mit fremden Personen.

Im Golf von Guinea kommt es zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Alle Hauptstrassen sind asphaltiert und die meisten in gutem Zustand. Ein Allradfahrzeuge kann von Vorteil sein, vor allem auf ungeteerten Nebenstrassen. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Aus Sicherheitsgründen kommt es immer wieder vor, dass die Regierung die Grenzen des Landes vorübergehend und ohne Vorankündigung schließt. Dies gilt jedoch nicht automatisch für Reisende, die mit dem Flugzeug einreisen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Wartung der Flugzeuge auf Inlandflügen entspricht häufig nicht europäischen resp. internationalen Standards.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung (Camouflage);
  • öffentliche Kritik an den Behörden (auch in den sozialen Medien);
  • fotografieren vom Präsidentenpalast, militärischen und polizeilichen Einrichtungen sowie öffentlichen Gebäuden und Bauten (Flug- und Seehäfen, Staatsgebäude, Brücken usw.). Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Das Rechtswesen entspricht nicht schweizerischem Standard.

Geschäftsleuten sowie potentiellen Investorinnen und Investoren wird empfohlen, die Schweizer Botschaft in Yaoundé zu kontaktieren, bevor sie geschäftliche Verpflichtungen eingehen oder Geschäftsreisen nach Äquatorialguinea unternehmen.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie das Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle kommen oft vor. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Malabo, Mongomo und Bata nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente müssen üblicherweise von den Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei der Botschaft von Äquatorialguinea in Paris über die einschlägigen Bestimmungen.

Tragen Sie stets Ihre Ausweise auf sich, denn Strassenkontrollen durch Militär und Polizei sind häufig.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 113
Notruf Gendarmerie: 114

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kamerun

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 30.08.2024

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