Reisehinweise für Haiti

Gültig am:

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Publiziert am: 22.11.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel grundsätzliche Einschätzung ist aktualisiert worden. Weiterhin gültig: Von Reisen nach Haiti wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Haiti wird abgeraten.

Die Sicherheitslage ist äusserst prekär und kann mit den vorhandenen staatlichen Strukturen nicht gewährleistet werden. Kriminelle Gruppierungen kontrollieren einen grossen Teil von Port-au-Prince und Umgebung und weiten ihren Einflussbereich immer mehr auch auf andere Landesteile aus.

Die Zahl von kriminellen Entführungen und anderen Gewaltverbrechen ist im ganzen Land und besonders in Port-au-Prince sehr hoch. Es kann nicht mit der Unterstützung durch die Polizei gerechnet werden. Die Gefahr besteht für einheimische und ausländische Staatsangehörige.

Es kommt regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie zwischen Banden und den Sicherheitskräften. Dabei kommen oft auch unbeteiligte Personen zu Schaden.

Es bestehen hohe politische, soziale und wirtschaftliche Spannungen. Demonstrationen und selbst geringfügige Spannungen können ohne Vorwarnung in Akte der Gewalt eskalieren. Es kann zu gewaltsamen Unruhen, Streiks, Strassenblockaden und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Sachbeschädigungen, Plünderungen und der Einsatz von Schusswaffen kommen auch vor.

Die Entwicklung der Lage ist höchst ungewiss. Die Schweiz hat praktisch keine Möglichkeit zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen.

Wenn Sie das Land verlassen möchten, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. Es muss damit gerechnet werden, dass Flüge eingestellt werden. Die Flughäfen können vorübergehend geschlossen werden. Auskunft über Flugverbindungen erteilen die Fluggesellschaften. Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten.

Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.

 

Die Grenzen zur Dominikanischen Republik sind geschlossen. Vom Versuch, auf dem Landweg in die Dominikanische Republik zu gelangen, wird abgeraten. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Grenzbehörden der Dominikanischen Republik.

 

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in der Dominikanischen Republik

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 22.11.2024

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