Reisehinweise für Nicaragua

Gültig am:

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Publiziert am: 11.07.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Empfehlungen bleiben unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die politische und soziale Lage ist sehr angespannt. Streiks, öffentliche Versammlungen und Demonstrationen sind verboten. Dennoch werden sporadisch Protestkundgebungen durchgeführt. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, paramilitärischen Gruppen und Demonstrierenden kommen, sowie zu Sachbeschädigungen, Plünderungen oder Strassenblockaden. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Im Falle von Unruhen, Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweiz hat bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Nicaragua nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Für ausländische Staatsangehörige sind politische Aktivitäten verboten. Darunter fallen unter anderem auch politische Äusserungen in den sozialen Medien.

Kriminalität

Der Besitz und Einsatz von Waffen ist verbreitet. Häufig sind Diebstähle durch bewaffnete Personen auf Motorrädern, Taschen- und Entreissdiebstähle, Aufbruch von Autos und Einbruch in unbewachte Häuser und Hotels, Geldforderungen an Strassensperren, Überfälle auf Personen und Geschäfte. Im Zentrum von Managua, in abgelegenen Gebieten, in Busbahnhöfen und bei Taxifahrten ist das Risiko am höchsten. Es kann nicht immer mit der Unterstützung durch die Polizei gerechnet werden.

An der südlichen Atlantikküste werden auch Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verzeichnet. Dies gilt auch für die dortigen touristischen Ziele wie Bluefields, Pearl Lagoon und die Corn Islands.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Verzichten Sie vorzugsweise auf Einzelreisen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Wählen Sie eine Unterkunft, die über Wachpersonal verfügt.
  • Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt. Profitieren Sie von den zahlreichen bewachten Parkplätzen (Bezahlung des Wachpersonals durch die Benutzerinnen oder Benutzer).
  • Meiden Sie die städtischen Armenviertel.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Banken.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen (auch Jugendliche) Ihnen Hilfe anbieten, z.B. bei der Suche nach einem Taxi. Sie sind oft in Diebstähle involviert.
  • Benutzen Sie nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel telefonisch bestellt haben (z.B. bei einer Kooperative). Falls es unumgänglich ist, ein Taxi auf der Strasse herbeizurufen, achten Sie darauf, dass es ein rotes Nummernschild hat und das Taxizeichen auf dem Dach montiert ist. Bestehen Sie in jedem Fall darauf, dass keine zusätzlichen Fahrgäste zusteigen. Benutzen Sie auch keine Kollektivtaxis.
  • Seien Sie bei Spaziergängen stets vorsichtig und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf, auch in den Städten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist relativ gut. Ein zusätzliches Risiko bilden das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, streunende Tiere, mangelhaft gewartete und unbeleuchtete Fahrzeuge. Verzichten Sie wegen des erhöhten Unfall- und Überfallrisikos auf nächtliche Überlandfahrten.

Mietwagen sind oft schlecht gewartet; kontrollieren Sie deshalb bei der Übernahme Bremsen, Lichter etc.

Bei Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, denn dies wird als Eingeständnis der Schuld gewertet.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei lokalen Anbieterfirmen über Sicherheitsmassnahmen, gut organisierte medizinische Evakuierungsmöglichkeiten im Falle eines Unfalls und kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Diebstahl- und andere Anzeigen müssen zwingend auf der Polizeistation am Ort des Verbrechens gemacht werden. Andere Polizeistationen nehmen die Anzeigen nicht entgegen.

Für ausländische Staatsangehörige sind politische Aktivitäten verboten. Darunter fallen unter anderem auch Aussagen und Handlungen, die unter Umständen als Einmischung in politische Angelegenheiten interpretiert werden können, zum Beispiel die Teilnahme an Demonstrationen, Kontakte zu politischen Organisationen oder kritische politische Äusserungen – auch in den sozialen Medien.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Naturbedingte Risiken

Nicaragua liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich und können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Nicaragua erreichen.

Es muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden, die Überschwemmungen, Erdrutsche und Flutwellen auslösen können. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Unternehmen Sie Wanderungen auf Vulkane nur mit ortskundiger Reiseleitung und guter Ausrüstung.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Instituto Nicaragüense de Estudios Territoriales (INETER)

Sistema Nacional para la Prevención, Mitigación y Atención de Desastres (SINAPRED)

National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Managua ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Private Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel im Falle einer stationären Hospitalisierung eine Vorschusszahlung (Kreditkarte oder Bargeld).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Minderjährige Kinder mit nicaraguanischer Staatsangehörigkeit (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) und Kinder von ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nicaragua, benötigen zur Ausreise aus Nicaragua eine Ausreisebewilligung der nicaraguanischen Migrationsbehörde. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Kind von einem oder beiden Elternteilen begleitet wird oder nicht. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der nicaraguanischen Botschaft in Genf, oder der nicaraguanischen Migrationsbehörde.
Dirección general de Migración y Extranjería: Visa de salida de menor

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 118
Notruf Touristenpolizei: 101
Notruf Ambulanz: 128
Notruf Feuerwehr: 115

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in San José, Costa Rica
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 11.07.2024

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