Reisehinweise für Polen

Gültig am:

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Publiziert am: 23.07.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Polen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Seit dem 13. April 2023 gilt ein Aufenthaltsverbot im Umkreis von 200 Metern um das Flüssiggasterminal in Świnoujście.

Grenzgebiet zu Belarus: Die Lage an der Grenze zu Belarus ist angespannt. Das Betreten des 15 Meter breiten Grenzstreifens ist verboten. Einige Grenzübergänge sind vorübergehend geschlossen. Für weitere Auskünfte:
Polnische Botschaft

Polnische Grenzschutzbehörde

Grenzgebiet zur Ukraine: Am 15. November 2022 ist es in Przewodów nahe der Grenze zur Ukraine zu einem fehlgeleiteten Raketeneinschlag gekommen. Dabei wurden zwei Personen getötet. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keinen auffälligen Schmuck auf sich und deponieren Sie Ihre Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Lassen Sie bei grösseren Menschenansammlungen besondere Vorsicht walten (z.B. auf Märkten, in Bahnhöfen, in den öffentlichen Transportmitteln).
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars, Nachtklubs usw. ist Zurückhaltung geboten. Es kommt vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Parken Sie Ihr Fahrzeug wenn immer möglich auf überwachten Parkplätzen oder an einem Ort mit direktem Sichtkontakt. 

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in gutem Zustand. Hingegen ist der Zustand der Nebenstrassen sehr unterschiedlich. Die überhöhte Geschwindigkeit, das aggressive Fahrverhalten einiger Verkehrsteilnehmenden und der hohe Schwerverkehrsanteil (Ost-West-Transit) erhöhen das Unfallrisiko.

In Polen besteht das elektronische Mautsystem „e-TOLL“. Weitere Informationen dazu finden Sie auf
e-TOLL

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Konsumieren und Verkaufen von Alkohol im öffentlichen Raum (Strassen, Plätze, Parks, öffentliche Verkehrsmittel, usw.) ist verboten.

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Polish Tourism Organisation Vorschriften und Regeln

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Bei Strafverfahren ist mit langwierigen Prozessen zu rechnen.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Private Krankenhäuser können vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung) verlangen. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Polen

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 23.07.2024

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