Reisehinweise für Sierra Leone

Gültig am:

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Publiziert am: 07.02.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Covid-19). Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).

BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziale und wirtschaftliche Lage ist schwierig. Demonstrationen und gewaltsame Ausschreitungen kommen vor.

Am 10. August 2022 kam es in Freetown und anderen Städten zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften; mehrere Personen sind verletzt oder getötet worden. Es gab Strassenblockaden und Sachbeschädigungen. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen.

Es besteht das Risiko von Terroranschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Lage und allfällige Ausgangssperren. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet. Es werden auch Raubüberfälle verübt, vor allem nachts. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, sei dies in den Städten oder an Stränden.
  • Kaufen Sie keine auf der Strasse angebotene Diamanten oder Gold; sie sind meistens gefälscht. Siehe auch Kapitel besondere rechtliche Bestimmungen.

In den Gewässern vor Sierra Leone kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Mit Ausnahme der Verbindungsstrassen zwischen den grossen Städten ist das Strassennetz in schlechtem Zustand, vor allem während der Regenzeit. Die unvorhersehbare Fahrweise und streunendes Vieh stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Zwischen dem Flughafen Lungi und Freetown liegt ein Meeresarm. Es gibt einen Wassertaxi-Dienst.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Diamanten dürfen nur mit einer Lizenz gehandelt und/oder ausgeführt werden. Wer gegen dieses Gesetz verstösst, muss mit drakonischen Strafen rechnen.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Traditionelle Werte sind in Sierra Leone von Bedeutung. Passen Sie Ihre Kleidung und Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.

Naturbedingte Risiken

Von April bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Schlammlawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Sierra Leone Meteorological Agency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung).

Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abidjan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 07.02.2023

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