In Singapur gelten detaillierte Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Ordnung. Sie orientieren sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Vergehen werden konsequent verfolgt und bestraft. Im Falle einer Anzeige muss mit sofortigem Passentzug oder Festnahme bis zur Urteilsverkündung gerechnet werden. Unter anderem können folgende Delikte (je nach Schwere des Vergehens) mit Bussen, Haftstrafen und/oder Stockhieben geahndet werden:
- Wegwerfen von Abfall (z.B. auch Zigarettenstummel).
- Spucken.
- Einfuhr und Verkauf von Kaugummi.
- Verstoss gegen das Rauchverbot: Bei öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot auch bis zu fünf Metern vor den Ein- und Ausgängen.
- Konsum von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden.
- Vandalismus (u.a. Anbringen von Graffiti).
- Negative Äusserungen über die Regierung (auch in den Sozialen Medien).
- Anstössiges oder unsittliches Verhalten (outrage of modesty). Darunter fallen verbale oder tätliche Belästigungen, z.B. Berührungen, denen die betroffene Person nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen mit falschen Anschuldigungen versucht wurde, durch einen aussergerichtlichen Vergleich eine finanzielle Entschädigung zu erreichen.
Bei polizeilichen Ermittlungen und juristischen Verfahren muss oftmals mit langwierigen Untersuchungen gerechnet werden. Das Land darf während dieser Zeit nicht verlassen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unerlässlich.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft: von Geldstrafen, Stockhieben, langjährigen Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe. Verurteilt werden auch Personen, denen mittels Tests bei der Ankunft Drogenkonsum nachgewiesen werden kann. Auch für andere Delikte ist die Todesstrafe vorgesehen, z.B. für Mord.
Die Haftbedingungen sind hart.