Reisehinweise für die Türkei

Gültig am:

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Publiziert am: 03.05.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Reisehinweise sind überarbeitet worden; es wurden unter anderem die Kapitel Grundsätzliche Einschätzung sowie Spezifische regionale Risiken angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung

In allen grösseren Städten kann es wegen innenpolitischen Spannungen sowie im Zusammenhang mit den bewaffneten Auseinandersetzungen in Israel und dem Besetzten Palästinensischen Gebiet (insbesondere Gaza) zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Die bewaffneten Konflikte in den Nachbarländern Syrien und Irak können kurzfristig Auswirkungen auf die Sicherheitslage haben, vor allem in den Grenzgebieten. Im Südosten und Osten des Landes finden regelmässig Operationen der türkischen Streitkräfte gegen terroristische und aufständische Gruppierungen statt.

Die Sicherheitskräfte verfügen über die Möglichkeit, jederzeit die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken sowie kurzfristig lokale Ausgangssperren zu verhängen.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von Terroranschlägen jederzeit im ganzen Land, vor allem in den grösseren Städten. Beispiele:

  • Am 6. Februar 2024 eröffneten bewaffnete Personen das Feuer vor einem Gericht in Istanbul.
  • Zwei maskierte Bewaffnete versuchten am 28. Januar 2024 einen Anschlag in einer Kirche in Sariyer (Provinz Istanbul) zu verüben.
  • Am 1. Oktober 2023 wurden bei einem Selbstmordattentat vor dem Innenministerium in Ankara zwei Sicherheitskräfte verletzt.
  • Am 13. November 2022 forderte eine Explosion in einer belebten Einkaufsstrasse in Istanbul mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Tragen Sie immer Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte auf sich, um sich bei Kontrollen ausweisen zu können. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte (Absperrungen, Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenze zu Griechenland

Vereinzelte Abschnitte der Grenze zu Griechenland sind noch vermint. In der Regel sind die Minenfelder gekennzeichnet. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Südosten 
Von Reisen jeder Art in die Grenzgebiete zu Syrien und dem Irak wird abgeraten.
Der Konflikt zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) dauert an. Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Zusammenstössen, vor allem in ländlichen Gegenden im Südosten der Türkei. Die türkischen Sicherheitskräfte unterhalten zahlreiche Strassencheckpoints und sperren ihre Operationsgebiete vor militärischen Operationen weiträumig ab.
Die Anschläge der PKK richten sich hauptsächlich gegen die Sicherheitskräfte, diese können jedoch auch Zivilpersonen treffen.
Entlang der Grenze im Osten besteht teilweise die Gefahr von Landminen.

Die bewaffneten Konflikte in Syrien und Irak können sich auf die angrenzenden türkischen Gebiete auswirken, zum Beispiel durch vereinzelte Granaten- und Raketenbeschüsse aus dem Kriegsgebiet, welche auch türkisches Gebiet treffen können. Wiederholt sind Anschläge gegen zivile Ziele verübt worden. Das Risiko von Entführungen durch terroristische Gruppierungen aus Syrien kann im Grenzgebiet nicht ausgeschlossen werden.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in folgende Provinzen wird abgeraten: Hatay, Kilis, Gaziantep, Sanliurfa, Mardin, Siirt, Sirnak, Hakkari.
Davon ausgenommen sind die Städte Antakya, Gaziantep, Sanliurfa und Mardin unter der Voraussetzung, dass die An- und Abreise mit dem Flugzeug erfolgt.
Falls Sie aus zwingenden Gründen in diese Provinzen reisen müssen, informieren Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte (Sperrzonen meiden, Ausgangssperren befolgen etc.).

In den übrigen Gebieten des Südostens und Ostens, die oben nicht spezifisch erwähnt werden, ist grosse Vorsicht geboten. Reisen Sie nur tagsüber und verzichten Sie auf Fahrten auf ländlichen Strassen. Informieren Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden und Sicherheitskräften über die aktuelle Lage und über militärische Sicherheitszonen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Von Wanderungen in diesen Gebieten wird abgeraten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate liegt auf verhältnismässig tiefem Niveau. Vor allem in Istanbul kommen Taschendiebstähle sowie vereinzelt Raubüberfälle und Aggressionen vor. Eine besondere Gefährdung besteht an Orten, wo ein Gedränge herrscht, zum Beispiel in Flughäfen, Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen und offenen Märkten.

Homosexualität ist nicht in allen Landesteilen toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, kommen vor.

Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Lassen Sie bei grösseren Menschenansammlungen besondere Vorsicht walten.
  • Schenken Sie bei der Wahl der Unterkunft dem Sicherheitsaspekt besondere Aufmerksamkeit.
  • Suchen Sie einen bewachten Parkplatz oder einen Campingplatz auf, wenn Sie im Auto übernachten möchten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) auf sich und deponieren Sie Ihre Wertsachen im Hotelsafe.
  • Sexuelle Belästigung von Frauen kommt vor.
  • Lassen Sie Gruppen von Bettlern (meist Frauen mit Kindern) gegenüber Vorsicht walten. Diese halten sich häufig bei Bahnhöfen, an Strassenkreuzungen und in der Umgebung von Touristenattraktionen auf.
  • Teilen Sie Taxis nicht mit fremden Personen.
  • Wechseln Sie Geld nur bei offiziellen Finanzinstitutionen (Banken und Wechselstuben). Dabei muss ein Pass vorgewiesen werden.

Verkehr und Infrastruktur

Am 6. und 7. Februar 2023 haben Erdbeben im Südosten des Landes massive Schäden angerichtet und zehntausende Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Instandstellung der Infrastruktur wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich vor Reisen in die betroffenen Regionen bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei einer lokalen Kontaktperson über die Durchführbarkeit der Reise. Beachten Sie auch das Kapitel «spezifische regionale Risiken».

Die Türkei verfügt über ein gut ausgebautes Strassennetz. Der Verkehr ist vor allem in den Städten lebhaft und führt oft zu Unfällen. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten; schlecht oder gar nicht beleuchtete Fahrzeuge stellen ein erhöhtes Risiko dar.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
türkischen Botschaft in Bern

Öffentlicher Verkehr: Die meisten Grossstädte können durch Inlandflüge und/oder mit der Eisenbahn erreicht werden. Ausserdem besteht ein weit verzweigtes Netz von Überlandbussen. Die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen durch die Busfirmen kann variieren. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei lokalen Personen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • die Ausfuhr von Kulturgütern aller Art und auch von geringem Wert (Antiquitäten, alte Gegenstände und Münzen, Fossilien, behauene Steine etc.). Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.
  • Äusserungen oder Handlungen, welche die Einheit des Staates gefährden oder die den Staat, dessen Institutionen, hochrangige Persönlichkeiten oder Symbole in irgendeiner Form beleidigen oder verunglimpfen. Demnach können mit Bussen oder Haftstrafen geahndet werden: Beleidigungen oder Verunglimpfungen des Präsidenten der Republik, der Regierung, des Gründers des modernen türkischen Staates Mustafa Kemal Atatürk, der Polizei, der Armee, der Nationalhymne oder der Religion. Unter diesen Strafbestand können auch regierungskritische Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien fallen.
  • das Verbreiten von Informationen, welche gemäss türkischer Rechtsprechung falsch sind oder zum Ziel haben, die Sicherheit und öffentliche Ordnung zu stören (Desinformationsgesetz). Unter diesen Strafbestand können auch Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien fallen; es können Haftstrafen drohen.
  • das Verunstalten der türkischen Flagge oder Banknoten.
  • die Unterstützung einer in der Türkei verbotenen Organisation, selbst wenn diese Unterstützung in einem anderen Land erfolgt.
  • das Fotografieren von Sicherheitskräften, militärischen Anlagen oder militärischen Sicherheitszonen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen.

Auch bei anderen strafrechtlichen Verfahren kann die Polizei unter Umständen die involvierten Personen an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die türkischen Behörden betrachten türkisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als türkische Staatsangehörige und lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zu.

Kulturelle Besonderheiten

Abseits der touristischen Badestrände ist es angezeigt, Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Grosse Teile der Türkei liegen in einer Erdbebenzone. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Im Sommer besteht vor allem im Süden des Landes Waldbrandgefahr. 

Beachten Sie die Informationen und Instruktionen der lokalen Behörden.
Disaster and Emergency Management Presidency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der türkischen Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Generalkonsulat in Istanbul.

Medizinische Versorgung

Generell ist die medizinische Versorgung gut. Ausserhalb der Städte ist sie jedoch nur beschränkt gewährleistet. Bei Notfällen sind sämtliche Krankenhäuser gesetzlich zu Behandlungen verpflichtet; sie werden jedoch unmittelbar danach Rechnung stellen. Weitergehende Operationen und stationäre Aufenthalte müssen im Voraus bezahlt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Wehrpflichtige schweizerisch-türkische Doppelbürger sollten sich vor der Reise in die Türkei bei der zuständigen türkischen Vertretung in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten gemäss türkischen Gesetzen erkundigen; sie könnten auch in der Türkei militärdienstpflichtig sein.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 155

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Generalkonsulat in Istanbul

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 03.05.2024

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