Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Die Rechtsprechung kann in den einzelnen Emiraten variieren. Für Personen muslimischen Glaubens finden Scharia-Gesetze Anwendung, z.B. bei familienrechtlichen Angelegenheiten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:
- Alkohol am Steuer (0 Promille!), Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit. Im Emirat Sharjah ist der Alkoholkonsum immer und überall verboten.
- während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
- anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen.
- gleichgeschlechtliche Beziehungen
- abfällige Bemerkungen und Kritik über die Herrscherfamilie, den Staat oder den Islam (auch in den sozialen Medien).
- Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
Verzichten Sie generell in der Öffentlichkeit auf politische Diskussionen und Äusserungen, auch in den sozialen Medien. Wer Fragen zu politischen Themen stellt muss mit einer Verhaftung und Anklage wegen Spionage rechnen.
Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der lokalen Zollbehörden, zum Beispiel:
Dubai Customs: prohibited and restricted goods
UAE Customs – local Customs Departments
Die Einfuhr von Medikamenten wird in den Emiraten generell strikt reguliert. Siehe Kapitel medizinische Versorgung.
Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen.
Auch Wirtschafts- und Finanzdelikte werden wesentlich härter bestraft als in der Schweiz: z.B. können ungedeckte Schecks und ausstehende Rechnungen mit Haft- oder hohen Geldstrafen geahndet werden. Bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei aufgrund einer Anzeige der Gegenpartei ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern oder verhaften lassen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Verurteilt werden auch Personen, wenn ihnen mittels Tests bei der Ankunft Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.
Wer das Land verlässt, ohne alle rechtlich relevanten Angelegenheiten geregelt zu haben (z.B. nicht bezahlte Rechnungen), muss bei der nächsten Einreise mit einer Festnahme rechnen. Dasselbe gilt für Personen im Flugtransit ohne eigentliche Einreise ins Land.
Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz bei Haftfällen nicht immer zu.