Die Einkommenssteuer (Imposto de Renda de Pessoa Fisica IRPF) für natürliche Personen basiert auf einer dreistufigen progressiven Einkommenstabelle.
Die Einkommensteuer für natürliche Personen wird auf das Einkommen und die Einkünfte von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Land oder im Ausland erhoben, die Einkünfte aus Quellen in Brasilien beziehen. Die Steuersätze richten sich nach dem Einkommen der Steuerpflichtigen, so dass diejenigen mit einem geringeren Einkommen nicht von der Besteuerung betroffen sind.
Alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Land aufhalten, müssen sich bei der Bundessteuerbehörde melden. Der Aufenthalt kann dauerhaft oder vorübergehend sein – und muss mehr als 184 aufeinanderfolgende tage innerhalb von 12 Monaten betragen. Alle füllen das gleiche Modell der Einkommenssteuerungserklärung aus wie die brasilianischen Staatsbürger und unterliegen den gleichen Regeln.