Die Einkommenssteuer (Imposto de Renda de Pessoa Fisica IRPF) für natürliche Personen basiert auf einer dreistufigen progressiven Einkommenstabelle.

Die Einkommensteuer für natürliche Personen wird auf das Einkommen und die Einkünfte von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Land oder im Ausland erhoben, die Einkünfte aus Quellen in Brasilien beziehen. Die Steuersätze richten sich nach dem Einkommen der Steuerpflichtigen, so dass diejenigen mit einem geringeren Einkommen nicht von der Besteuerung betroffen sind.

Alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Land aufhalten, müssen sich bei der Bundessteuerbehörde melden. Der Aufenthalt kann dauerhaft oder vorübergehend sein – und muss mehr als 184 aufeinanderfolgende tage innerhalb von 12 Monaten betragen. Alle füllen das gleiche Modell der Einkommenssteuerungserklärung aus wie die brasilianischen Staatsbürger und unterliegen den gleichen Regeln.

Doppelbesteuerung

Am 3. Mai 2018 unterzeichneten die Schweiz und Brasilien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die Schweiz und Brasilien haben 2018 ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen, das seit 2022 in Kraft ist.

Dieses Abkommen ist für in Brasilien wohnhafte Auslandschweizerinnen und –Schweizer insbesondere dann von Bedeutung, wenn (weiterhin) gewisse Einkünfte aus der Schweiz bezogen werden, wie Einkünfte aus Liegenschaften oder aus Erwerbstätigkeit, Ruhegehälter, Dividenden und Zinsen. Das Abkommen schränkt die Schweiz als Quellenstaat solcher Einkünfte in ihrem Besteuerungsrecht ein und/oder verpflichtet Brasilien zur Anrechnung der Schweizer Steuern an die Einkommensteuer von Brasilien.

Informationsaustausch

Das Steuerinformationsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien ist am 4. Januar 2019 in Kraft getreten. Das Abkommen regelt den Informationsaustausch auf Anfrage in Steuersachen. Die Abkommensbestimmungen werden auf Auskunftsersuchen für Steuerjahre mit Beginn am 1. Januar 2020 oder auf spätere Steuerjahre anwendbar sein. Die Schweiz und Brasilien haben am 18. November 2016 in Brasilia eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Schweizerische Finanzinstitute erheben seit 2018 Informationen zu Konten von in Brasilien wohnhaften Steuerzahlenden. Durch die eidgenössische Steuerverwaltung werden diese Informationen, ab 2019, jährlich und automatisch an die brasilianischen Steuerbehörden übermittelt. Dasselbe gilt auch in umgekehrter Richtung. Der AIA betrifft unter anderem Schweizer Staatsangehörige, die ihr Steuerdomizil in Brasilien und ein Konto oder Depot bei einem schweizerischen Finanzinstitut haben. Im Rahmen des AIA werden auch Informationen über Konten ausgetauscht, die zum Erhalt staatlicher Renten eingerichtet wurden.

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