Familienzusammenführung

Informationen zu den Visakategorien für die Familienzusammenführung finden Sie auf der folgenden Webseite:

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Seit Juni 2015 haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschliessung in den Vereinigten Staaten, und zwar in allen Bundesstaaten. Das Bundesrecht gewährt zivilrechtlichen Ehepaaren besondere Vorteile. Hierzu gehören u.a. steuerliche Vergünstigungen, vereinfachter Familiennachzug sowie besondere Regelungen im Bereich der Sozialversicherungsbezüge. Beispielsweise haben in anderen Bundesstaaten oder im Ausland wohnhafte, hinterlassene Ehegatten oder Elternteile unter bestimmten Voraussetzungen Anrecht auf Sozialversicherungsleistungen. Dieses Recht steht eingetragenen Partnerschaften (Civil Unions) und Lebenspartnerschaften (Domestic Partnerships) nicht zu.

Eheähnliche Gemeinschaften

Parallel zur Ehe bestehen unterschiedliche eheähnliche Gemeinschaftsformen z.B. die Civil Union und das Domestic Partnership. Die Begründung und Ausgestaltung einer solchen Partnerschaft richtet sich nach der entsprechenden Gesetzgebung der Bundesstaaten.

  • Die Civil Union ist eine eheähnliche Beziehung, oft zwischen Personen des gleichen Geschlechts und entspricht dem schweizerischen Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft am ehesten. Ihre rechtliche Ausgestaltung variiert je nach Bundesstaat. 
  • Unter «Domestic Partnership» versteht man zwei Personen gleichen oder anderen Geschlechts, die zusammenleben und ein häusliches Leben führen, aber nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. In einigen Staaten haben Lebenspartnerinnen und Lebenspartner bestimmte Rechte. Diese unterscheiden sie je nach Stadt, Landkreis und Bundesstaat.

Anerkennung ausländischer Ehen/Partnerschaften in den USA

Die Anerkennung von ausländischen Ehen oder eingetragenen Partnerschaften richtet sich auf Ebene der Ehe nach Bundesrecht und bei eheähnlichen Partnerschaften (Civil Union oder Domestic Partnership) nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaats. Das Pendent zur eingetragenen Partnerschaft ist in vielen Bundesstaaten die Civil Union. Abzuklären bleibt jedoch, ob der jeweilige Bundesstaat seit 2015 eine Umwandlung der Partnerschaft in eine Ehe verlangt.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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