Reisehinweise für El Salvador

Gültig am:

  |  

Publiziert am: 10.02.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Covid-19). Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).

BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Die politische Lage ist stabil. Das Land kämpft jedoch mit grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und mit einer sehr hohen Kriminalitätsrate.

Bei Demonstrationen und Streiks muss mit Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und Ausschreitungen gerechnet werden.

Bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand landesweit oder über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in El Salvador nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Der Besitz von Schuss- und anderen Waffen ist weit verbreitet, und Kriminelle machen häufig davon Gebrauch. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen und stehen oft in einem Zusammenhang mit dem Drogenhandel. Gewaltverbrechen kommen im ganzen Land häufig und zu jeder Tageszeit vor: Diebstähle, Raubüberfälle, Vergewaltigungen etc. Taschendiebstähle werden oft in den öffentlichen Bussen verübt. Wiederholt sind in San Salvador Busse überfallen sowie Insassinnen und Insassen umgebracht worden. Entführungen und andere Delikte zwecks Gelderpressung kommen ebenfalls vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich lokal bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Sicherheitsbeauftragten des Hotels über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es in der Umgebung Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.
  • Meiden Sie abgelegene Strände. Frauen sollten besonders vorsichtig.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren. Beziehen Sie nur kleinere Beträge, da gerade ausländische Staatsangehörige oft beobachtet werden.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe (Pass, Flugschein, Reiseschecks etc.); tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Ziehen Sie die Überlandbusse privater Gesellschaften den öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
  • Nehmen Sie Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Radiotaxis.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Lassen Sie sich bei Ausflügen und Wanderungen in abgelegenen Gebieten von einer ortskundigen lokalen Reiseführerin oder einem ortskundigen lokalen Reiseführer begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist sehr hoch. Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind oft in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und schlecht gewartete Fahrzeuge bilden ein zusätzliches Risiko. Wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Für Velofahrerinnen und Velofahrer ist das Unfall- und Überfallrisiko besonders hoch. Von Fahrradtouren wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an politischen Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen von 1 bis 25 Jahren geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität und Schutzgeldzahlungen unter den inhaftierten Personen etc.

Naturbedingte Risiken

El Salvador zählt einige Vulkane und wird immer wieder von Erdbeben heimgesucht. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch El Salvador erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Mai bis November muss mit starken Regenfällen und Hurrikanen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle, Absperrungen um aktive Vulkane.
Servicio Nacional de Estudios Territoriales

Protección Civil El Salvador

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausreichend (medizinische Fachpersonen & Medikamente). Nur ein paar wenige Privatspitäler bzw. -kliniken in der Hauptstadt erfüllen internationale Ansprüche. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 911

Zollvorschriften: Ministerio de Hacienda

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in San José, Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 10.02.2023

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

Twitter

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang