Folgende Personen sind von der Pflicht, ihre ausländische Führerausweise umzutauschen, befreit. (Artikel 42 Absatz 3ter Buchstabe c der Verkehrszulassungsverordnung, VZV vom 27. Oktober 1972).

Diese Befreiung gilt grundsätzlich nur für Motorfahrzeuge der Kategorien A (Motorräder) und B (Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz).

  • Missionschef, Mitglieder des diplomatischen Personals, Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals und Mitglieder des Dienstpersonals (Legitimationskarten Typ «B», «C», «D» und «E»).
  • Chef von konsularischen Posten, Konsularbeamte, Konsularangestellte, Mitglieder des Dienstpersonals (Legitimationskarten Typ «K» mit Bändern rosa/schwarz, blau/schwarz oder violett/schwarz).
  • Familienmitglieder der obengenannten Personen, die Inhaber derselben Legitimationskarten wie die Hauptberechtigten oder Inhaber eines Ci-Ausweises sind.

Trotz dieser Befreiung können diese Personen den Umtausch gegen einen schweizerischen Führerausweis beantragen. Im Rahmen eines Gesuchs um Umtausch eines ausländischen in einen schweizerischen Führerausweis findet grundsätzlich eine «Umtausch-Kontrollfahrt» statt. Der Umtausch eines ausländischen in einen schweizerischen Führerausweis kann nach erfolgter Kontrollfahrt stattfinden. Diese Kontrollfahrt und die Ausstellung des Führerausweises sind gebührenpflichtig. Sollte eine Person die Kontrollfahrt ablegen und diese nicht bestehen, wäre sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt, auf Schweizer Territorium Fahrzeuge zu lenken.

Von dieser Kontrollfahrt befreit sind Personen aus Ländern, mit denen die Schweiz ein diesbezügliches Abkommen geschlossen hat (Stand Juli 2017:) EU/EFTA-Staaten, Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA. Weitere Informationen betreffend Verfahren und Vorgehensweise müssen beim für den Wohnort zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt eingeholt werden (Links unten).

Inhabern von Führerausweisen, die nicht in einer offiziellen schweizerischen Sprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) oder Englisch verfasst sind, wird empfohlen, sich einen internationalen Führerausweis ausstellen zu lassen (gegen Gebühr).

 

Letzte Aktualisierung 26.01.2022

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