Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Das philippinische Recht erlaubt weder die gleichgeschlechtliche Ehe noch die eingetragene Partnerschaft. Es besteht kein gesetzlicher Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Homosexualität wird jedoch auf den Philippinen weitgehend als Teil des normalen Lebens akzeptiert.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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