Die Rechte aller Arbeitnehmer und alle Arbeitnehmerinnen in der Republik Südafrika sind in der Verfassung verankert. Alle Arbeitsgesetze erkennen die gleichen Standards und Rechte für Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige an, die anderswo in unserem Land beschäftigt sind.
Das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung (Department of Employment and Labour DEL) hat festgestellt, dass es immer noch einige Arbeitgeber gibt, die hauptsächlich ausländische Staatsangehörige ohne Papiere beschäftigen, sie weiterhin niedrigeren Arbeitsstandards unterwerfen, sie nicht in ihren Büchern angeben und sie nicht im Rahmen der bestehenden Sozialschutzmassnahmen, wie dem Rentenfonds (Pension Fund) und dem Entschädigungsfonds (Compensation Fund), abdecken. Diese Praktiken sind jedoch illegal, inakzeptabel und ein Problem für das Land.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz (Employment Services Act), Gesetz Nr. 4 von 2014, Abschnitte 8 und 9, ist sehr spezifisch in Bezug auf die Verwaltung der Beschäftigung von Ausländern. Das Arbeitsvermittlungsgesetz ergänzt das Einwanderungsgesetz von 2002 (Immigration Act) insofern, als es einem Arbeitgeber untersagt, einen ausländischen Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet der Republik Südafrika zu beschäftigen, bevor dieser ein geeignetes und gültiges Arbeitsvisum vorlegt, das vom Innenministerium ausgestellt wurde. Abschnitt 9 enthält eine Liste der verbotenen Handlungen gegenausländische Staatsangehörige, der Straftaten und der anwendbaren Geldstrafen.