Das südafrikanische Einwanderungsgesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten der Einreise/Einwanderung:
- Besuchergenehmigung
- befristete Aufenthaltsgenehmigung
- Daueraufenthaltsgenehmigung
Anträge auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Südafrika werden gemäss Abschnitt 26 (direkte Aufenthaltsgenehmigungen) und Abschnitt 27 (Aufenthaltsgenehmigungen aus anderen Gründen) des Einwanderungsgesetzes von 2002 (Gesetz Nr. 13 von 2002) in Verbindung mit Verordnung 33 der Einwanderungsbestimmungen geprüft. Bei der Erteilung von Daueraufenthaltsgenehmigungen liegt der Schwerpunkt auf Einwanderern, die in der Lage sind, einen bedeutenden Beitrag zur Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis Südafrikas zu leisten.
Erst wenn der Innenminister erklärt hat, dass ein potenzieller Einwanderer keine verbotene/unerwünschte Person ist, kann ein Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung gestellt werden.
Sobald eine positive Antwort des Innenministers vorliegt, kann die Ausländerin bzw. der Ausländer einen Antrag auf eine direkte Aufenthaltserlaubnis (Direct Residency Permit) oder eine Aufenthaltserlaubnis (Residency-on-Other-Grounds Permit) aus anderen Gründen stellen.
Eine Person, die sich in Südafrika in den Ruhestand begeben möchte, kann ein Visum für Rentner beantragen, wenn sie mindestens R37.000 37'000 Südafrikanische Rand pro Monat aus einem Pensionsfonds oder einer unwiderruflichen Altersrente erhält oder über ein Nettovermögen oder eine Kombination von Vermögenswerten verfügt, die ein monatliches Mindesteinkommen von 37’000 R ermöglicht.