Eine Ausländerin oder ein Ausländer, der nach Chile auswandert, um eine Arbeitstätigkeit auszuüben, wird als «Residente Sujeto a Contrato» bezeichnet. Im Gegenzug wird dieser Status dem Ehepartner, den Eltern und den Kindern von beiden oder einem von ihnen gewährt, solange sie auf Kosten des Visuminhabers leben und keine bezahlte Tätigkeit ausüben.
Damit eine ausländische Arbeitnehmerin oder ein ausländischer Arbeitnehmer in Chile arbeiten kann, muss sie oder er jedoch zuvor ihren oder seinen Wohnsitz oder ihren oder seinen rechtmässigen Aufenthalt im Land nachweisen und über eine ordnungsgemässe Arbeitsgenehmigung verfügen, was durch die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags erreicht wird.
Darüber hinaus kann die ausländische Arbeitnehmerin oder der ausländische Arbeitnehmer ihre oder seine Arbeit aufnehmen, sobald sie oder er das entsprechende Aufenthaltsvisum in Chile oder die spezielle Arbeitserlaubnis für Ausländer mit einem Visum in Bearbeitung erhalten hat.
Um in Chile arbeiten zu können und somit ein Arbeitsvisum für Chile zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind auf der Webseite der chilenischen Behörden aufgelistet.