Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von Chile zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Das Bild zeigt fünf kolossale Steinstatuen auf der Osterinsel, die Moai genannt sind.
Von den weltberühmten kolossalen Steinstatuen auf der Osterinsel, die zwischen fünf und zehn Meter hoch sind, und Moai genannt werden, gibt es mehr als 600. © Unsplash

Für einen Aufenthalt in Chile, der die Dauer von 90 Tagen übersteigt, benötigen ausländische Staatsangehörige neben einem Visum und einer Einreisebewilligung, die von der zuständigen chilenischen Vertretung erteilt wird, einen gültigen Aufenthaltstitel. Dieser wird durch ein Internationales Polizeiamt («Oficina de Polícia Internacional») ausgestellt. Sie müssen ferner innert 30 Tagen ab Einreise die Identitätskarte für Ausländer beim Servicio de Registro Civil e Identificación («Cédula de Identidad para Extranjeros») beantragen. Mit der Ausstellung der Identitätskarte («Cédula de Identidad») wird eine Steuererklärung («Rol Único Tributario – RUT») definiert. Dabei handelt es sich um eine Personenidentifikationsnummer, die in Steuerverfahren und generell zum Vertragsabschluss (Fahrzeugkauf, Wohnungsmiete, Immobilienkauf, Telefonabonnement usw.) benötigt wird.


Visa für Chile

  


Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass oder die gültige ID, die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandsangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

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