Schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Touristen- oder Geschäftsvisum für Neuseeland aber eine elektronische Einreiseerlaubnis eine sog. New Zealand Electronic Travel Authority (NZeta). Auf der Webseite von NZ Immigration finden Sie die entsprechenden Informationen. Für die Einreise werden ein gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt benötigt.
Personen, die sich länger als drei Monate in Neuseeland aufhalten (bis max. 9 Monate), benötigen ein Besuchervisum (Visitor’s Visa). Solange dieses gültig ist, kann auch ein Statuswechsel vorgenommen werden. Wer eine Arbeitsstelle gefunden hat oder ein Studium beginnt, kann vor Ort bei der nächsten Zweigstelle von Immigration Neuseeland ein Studenten- oder Arbeitsvisum beantragen.
Personen, die nicht als Investor oder im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Neuseeland einwandern, müssen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als qualifizierte Fachkraft (Skilled Migrant) beantragen.