Ausländische Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit) können dem staatlich finanzierten Gesundheitssystem beitreten und erhalten beim ersten Arzt-/Spitalbesuch eine NHI-Nummer (National Health Index Number). Die staatliche Krankenversicherung bietet eine Minimaldeckung, weshalb oft zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird. Spezialärzte können erst nach Überweisung durch einen Allgemeinpraktiker (General Practitioner) aufgesucht werden. Die Allgemeinpraktiker (General Practitioner) können frei gewählt werden, jedoch ist ein Arztbesuch kostenpflichtig. Spitalbehandlungen in öffentlichen Spitälern sind kostenlos, verordnete Medikamente werden jedoch nur teilweise vergütet. Die meisten Ärzte sind privat tätig und haben eigene Tarife. Ohne Visum mit einer Mindestgültigkeit von 2 Jahren ist das Abschliessen einer privaten Krankenversicherung schwierig. Es ist empfehlenswert, die Versicherungsfrage vor der Einreise abzuklären.
Für die Unfallversicherung ist in Neuseeland auf die ACC (Accident Compensation Corporation) zu verweisen. Unabhängig der Nationalität oder des Aufenthaltsstatus von in Neuseeland verunfallten Personen sorgt die staatliche Monopol-Versicherung ACC für die Deckung der Behandlungskosten und teilweisen Erwerbsersatz. Unfälle Zuhause, im Verkehr, in der Freizeit und bei der Arbeit sind gleichermassen abgedeckt. Ebenfalls können im Falle von medizinischen Kunstfehlern, sexuellen Übergriffen und gewissen arbeitsbedingten Symptomen Anträge an die ACC gestellt werden.