Reisehinweise für die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa)

Gültig am:

  |  

Publiziert am: 07.02.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Covid-19). Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).

BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Aktuelles

Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2023

In der zweiten Jahreshälfte von 2023 sind Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vorgesehen. Im Vorfeld dieser Wahlen nehmen die politischen Spannungen zu. Bis zur Durchführung der Wahlen und der Bekanntgabe der Resultate muss im ganzen Land vermehrt mit Demonstrationen gerechnet werden. Ausschreitungen und gewaltsame Zusammenstösse können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie aus dringenden Gründen in die Demokratische Republik Kongo reisen müssen, lassen Sie erhöhte Vorsicht walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage und über die Wahldaten. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten.

Die Sicherheitslage ist im ganzen Land angespannt und besonders im Osten des Landes instabil. Demonstrationen und selbst geringfügige Ereignisse können unerwartet in Akte der Gewalt eskalieren; es kann zu gewaltsamen Zusammenstössen unter anderem zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und zu Plünderungen kommen. Bei Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Flüge vorübergehend eingestellt und die einzige Strasse zum internationalen Flughafen N’Djili (Kinshasa) blockiert werden.

In mehreren Provinzen sind bewaffnete Rebellengruppierungen aktiv und es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen den Rebellen und der kongolesischen Armee. In der Demokratischen Republik Kongo ist eine friedenserhaltende Mission der UNO (MONUSCO) im Einsatz.

Bei Unruhen verhängt die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

In den meisten Landesteilen besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern.

Es besteht das Risiko von terroristischen Attentaten. Zum Beispiel wurden am 25. Dezember 2021 bei einem Selbstmordanschlag in einem Restaurant in Beni (Provinz Nord-Kivu) mehrere Personen getötet oder verletzt. In den Konfliktregionen besteht ein erhöhtes Risiko von Entführungen. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Lässt sich ein Aufenthalt aus dringenden Gründen nicht vermeiden, beachten Sie die folgenden Empfehlungen und Informationen:
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden, z.B. Ausgangssperren. Lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Im Falle von Verkehrseinschränkungen oder lokalen Unruhen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Kinshasa hat in solchen Fällen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen oder aus dem Land.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

In zahlreichen Provinzen bestehen bewaffnete Konflikte: In den östlichen, nördlichen und zentralen Landesteilen kommt es regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellen und der kongolesischen Armee sowie auch zwischen bewaffneten Milizen. Überfälle auf die Zivilbevölkerung und Angehörige der UNO-Mission MONUSCO fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte. Beispiele:

  • Am 29. Mai 2022 wurden bei einem Überfall auf ein Dorf in der Provinz Nord-Kivu mehrere Personen getötet und verletzt sowie mehrere Häuser angezündet.
  • Mitte März 2022 wurden innerhalb von zwei Tagen mehrere Dörfer in der Provinz Ituri attackiert. Dabei wurden rund 50 Personen getötet.
  • Am 25. Dezember 2021 wurden bei einem Selbstmordanschlag in einem Restaurant in Beni (Provinz Nord-Kivu) mehrere Personen getötet oder verletzt.
  • Mitte November 2021 wurde in der Provinz Nord-Kivu ein medizinisches Zentrum überfallen und angezündet.
  • Im Februar 2021 forderte ein Angriff auf einen UNO-Konvoi bei Goma in der Provinz Nord-Kivu drei Todesopfer, darunter zwei ausländische Staatsangehörige.

In allen Konfliktregionen besteht ein erhöhtes Risiko von Entführungen, besonders in den Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu. Auch im und um den Virunga-Nationalpark (Nord-Kivu) kommt es immer wieder zu Entführungen oder Entführungsversuchen. Das Risiko besteht sowohl für einheimische als auch für ausländische Personen. Beispiele von Entführungen:

  • Januar 2022: drei Mitarbeitende eines Hilfswerks, darunter eine ausländische Person, bei Goma (Provinz Nord-Kivu)
  • November 2021: ein einheimischer und ein ausländischer Mitarbeiter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in der Region Sake (Nord-Kivu).
  • November 2021: mehrere einheimische und ausländische Mitarbeitende eines Bergwerks in Mukera (Süd-Kivu)
  • September 2021: 80 Personen bei einem Überfall auf Fahrzeuge in der Provinz Ituri. Die Fahrzeuge waren von Sicherheitskräften begleitet.

Ende Juli 2022 kam es in Goma und anderen Städten in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Mission der UNO (MONUSCO) sowie zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden, den kongolesischen Sicherheitskräften und MONUSCO Personal. Dabei wurden mehrere Personen aller drei Lager getötet oder verletzt. Es gab auch mehrere Fälle von Brandstiftungen und Plünderungen von Gebäuden der MONUSCO. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Von Reisen in folgende Regionen wird abgeraten: Nord-Ubangi, Süd-Ubangi, Bas-Uele, Haut-Uele, Ituri, Tshopo, Nord- und Süd-Kivu, Maniema, Lomami, Tanganyika, Haut-Lomami, Norden von Haut-Katanga, Norden von Lualaba, Kasaï Oriental, Kasaï Central und Kasaï.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Raubüberfälle und Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor, teils mit Todesfolge. An stark belebten Orten operieren oft jugendliche Strassenbanden, mitunter in Zusammenarbeit mit der Polizei. Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen auch in Kinshasa vor. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt von einer lokalen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Unternehmen Sie unumgängliche Überlandfahrten in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuss unterwegs.
  • Geschäftsleute sind wiederholt Opfer von Betrügereien geworden. Es wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und möglichst durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind in schlechtem Zustand und zum grossen Teil nur mit Geländefahrzeugen befahrbar. Das Unfallrisiko ist hoch. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Sicherheit der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Das Bahnnetz ist veraltet und schlecht unterhalten. Gleiches gilt für die meisten Schiffe und Fähren; zudem werden diese oft überladen. Das Unfallrisiko ist hoch.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. bei Unruhen oder um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet ist.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

In Kinshasa darf generell nur mit einer offiziellen Bewilligung fotografiert werden.

Autofahrerinnen und Autofahrer werden bestraft, wenn sie bei einer Begegnung mit dem Fahrzeugkonvoi des Präsidenten nicht unverzüglich die Strasse freigeben und anhalten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Im Gebiet des afrikanischen Rifttals im Osten des Landes muss mit Erdbeben gerechnet werden. Dort befinden sich auch die beiden aktiven Vulkane Nyiragongo und Nyamuragira. Bei Erdbeben und Vulkanausbrüche muss mit Infrastrukturschäden und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs gerechnet werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen oder bei der Schweizerischen Botschaft in Kinshasa und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Absperrungen, Evakuationsbefehle, etc.).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in Kinshasa nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Für Reisen in strategisch wichtige Gebiete ist eine Bewilligung erforderlich. Die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Bern erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kinshasa

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 07.02.2023

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

Twitter

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang