Reisehinweise für Mali

Gültig am:

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Publiziert am: 25.11.2022

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Lagebeschreibung ist aktualisiert worden.
Weiterhin gültig: Von Reisen nach Mali sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Mali sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken und die Gefahr von Entführungen.

Schweizerische Staatsangehörige, die im Land bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA nach Mali reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte oder je nach Situation gar keine Möglichkeit hat, in Notfällen Dienstleistungen oder sonstige Unterstützung für schweizerische Staatsangehörige in Mali zu erbringen.

Im August 2020 setzten Einheiten der Armee die malische Regierung ab und lösten das Parlament auf. Ende Mai 2021 kam es zu einem weiteren Putsch und es wurde eine neue Übergangsregierung eingesetzt.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage im ganzen Land ist jederzeit möglich. 

Die politische Lage ist volatil, es finden regelmässig Protestkundgebungen statt, bei denen es teilweise zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommt. Wiederholt haben solche Zusammenstösse Todesopfer und Verletzte gefordert.

Konflikte zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen fordern immer wieder Todesopfer.

Islamistische und andere bewaffnete Gruppierungen kontrollieren weite Teile des Nordens und des Zentrums des Landes und breiten sich Richtung Süden aus. Es kommt im ganzen Land zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und diesen Gruppierungen sowie zu Angriffen auf Einrichtungen von Militär und Polizei. Entlang der Hauptverkehrsachsen sind wiederholt improvisierte Sprengsätze gelegt worden.

Die Stabilisierungsmission der UNO (MINUSMA versucht, die malische Regierung bei der Stabilisierung des Landes zu unterstützen.

Immer wieder fordern Gewalttaten durch terroristische und kriminelle Gruppierungen auch zivile Todesopfer und Verletzte. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen staatliche, touristische und ausländische Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr, Schulen, kulturelle Anlässe, bekannte internationale Hotels, beliebte Restaurants. Es werden auch ganze Dörfer überfallen. Zum Beispiel haben im Juni 2022 Angriffe auf Dörfer in der Region Mopti mehr als 130 Todesopfer gefordert.

Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Seit November 2009 sind mehrere Ausländerinnen und Ausländer, in der Sahara/Sahelzone entführt worden. Es handelte sich um Touristinnen und Touristen sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dakar, Senegal

Schweizer Kooperationsbüro in Bamako

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 25.11.2022

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